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Neue Regeln und Gesetze: Das gilt 2012

Im neuen Jahr treten zahlreiche Änderungen in Kraft: Neue Regeln bei der Lebensmittelkennzeichnung, Verschärfungen beim Tierschutz, Umstellungen in der Agrarförderung oder mehr Rechte für Stromkunden.

Lesezeit: 7 Minuten

Im neuen Jahr treten zahlreiche Änderungen in Kraft: Neue Regeln bei der Lebensmittelkennzeichnung, Verschärfungen beim Tierschutz, Umstellungen in der Agrarförderung oder mehr Rechte für Stromkunden. Das Bundesagrarministerium hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:


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Entkopplung von EU-Beihilfen für die Erzeugung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse


Mit dem Jahr 2012 entfallen in Deutschland nun auch die letzten, noch an die Produktion gekoppelten EU-Beihilfen. Hierbei handelt es sich um Erzeugerbeihilfen für Stärkekartoffeln, Eiweißpflanzen und Schalenfrüchte sowie um Verarbeitungsprämien für Flachs, Hanf, Trockenfutter, Kartoffelstärke. Das dafür bisher verwendete Prämienvolumen wird in die EU-Betriebsprämienregelung einbezogen und führt zur Erhöhung der Werte der Zahlungsansprüche für alle Flächen bewirtschaftenden Betriebe – unabhängig von der Art der landwirtschaftlichen Produktion. Als Vorreiter in der Europäischen Union geht Deutschland somit mit vollständig entkoppelten Prämien in die Diskussion um die Agrarreform, so das Agrarministerium.


Steigerung des Einsatzes erneuerbarer Energien


Am 1. Januar 2012 tritt das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Ziel ist, den Einsatz erneuerbarer Energien im Strombereich weiterhin zu steigern, die Vergütungsstrukturen des bisherigen EEG 2009 an die aktuellen Entwicklungen anzupassen und effektive Technologien stärker zu fördern. Änderungen im Bereich Bioenergie betreffen vor allem die Biogasanlagenbetreiber. Die neue Vergütungsstruktur gilt für alle Neuanlagen ab 2012, für Bestandsanlagen gelten die Regelungen des EEG 2009.


Im Bereich Bioenergie werden laut BMELV insbesondere Anreize für die verstärkte und sinnvolle Verwendung von Abfall- und Nebenprodukten in Biogasanlagen geschaffen und Alternativen zu den bisher bevorzugten Gärsubstraten wie Mais künftig zusätzlich gefördert. Eine Begrenzung von Mais und Getreidekorn im Gärsubstrat soll unerwünschte Nebenwirkungen auf Fruchtfolge, Bodenmarkt und Landschaftsbild begrenzen. Besonders hervorzuheben sei die Einführung einer Sondervergütungsklasse für kleine standortangepasste 75 kW Biogasanlagen, die vornehmlich Gülle einsetzen.


Eier aus konventioneller Käfighaltung sind EU-weit verboten


Ab 1. Januar 2012 wird es in der EU nicht mehr erlaubt sein, Eier aus konventionellen Käfighaltungen zu vermarkten. Deutschland hatte die Batterie-Käfighaltung bereits zwei Jahre früher abgeschafft  – zum Stichtag 1. Januar müssen alle EU-Staaten nachziehen.  Zu dem europaweiten Verbot gehört, dass Eier von Legehennen, die in konventionellen Käfigen gehalten werden, weder innerhalb des Binnenmarktes noch national vermarktet werden dürfen, auch nicht in verarbeiteten Lebensmitteln.




Alle EU-Mitgliedstaaten müssen den Ausstieg aus der konventionellen (eigentlich) Legehennenhaltung fristgerecht bis Ende 2011 vollziehen. Da dies viele EU-Länder nicht umsetzen und Brüssel ihnen entgegenkommen will, pocht das Agrarministerium weiter auf eine konsequente Umsetzung des geltenden Rechts. Notfalls müsse es Strafzahlungen geben. Die EU-Kommission habe jedenfalls angekündigt, die Einhaltung des Verbots streng zu überwachen und Verstöße zu ahnden.


Förderung über GAK nur noch für kleine Betriebe und Kleinstunternehmen


Zum 4. Januar 2012 wird es eine Änderung im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) in den Grundsätzen für die Förderung zur Marktstrukturverbesserung geben. Sie wird bewirken, dass eine Förderung von Investitionen im Schlachtbereich über die GAK nur noch für Kleinst- und kleine Unternehmen möglich ist, d.h. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten oder mit einem Jahresumsatz der unter 10 Mio. Euro liegt. Damit wird die Förderung mehr auf handwerkliche Unternehmen konzentriert, die stärker auf die Versorgung regionaler Märkte, kurze Wege und regionale Wertschöpfungsketten setzen.


Verbesserungen beim Tierschutz


2012 stehen laut BMELV konkrete Verbesserungen für den Tierschutz in Deutschland an. So soll das nationale Tierschutzrecht geändert werden. Darin sind wesentliche Verbesserungen in unterschiedlichen Bereichen der Nutztierhaltung vorgesehen. Dazu gehört der Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration von Ferkeln. Auch die Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz zur Kennzeichnung von Pferden mit Schenkelbrand soll gestrichen werden.


Neu formuliert wird das Qualzuchtverbot: Das Agrarministerium plant ein Ausstellungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen gesetzlich zu verankern. Darüber hinaus sollen Halter von Nutztieren zu Erwerbszwecken künftig bei der Sicherstellung des Tierschutzes stärker in die Pflicht genommen werden und müssen Kontrollsysteme etablieren.


Der Tierschutz soll für die Verbraucher in Deutschland transparenter werden: Auf europäischer Ebene denkt Bundesagrarministerin Ilse Aigner an die Einführung eines europäischen Tierschutz-Labels, das ähnlich dem Biosiegel ist. Damit sollen die Verbraucher Produkte klar erkennen können, bei deren Erzeugung deutlich höhere als die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten worden sind.


Neues EU-Bio-Logo


Alle vorverpackten Bio-Lebensmittel müssen spätestens ab 1. Juli 2012 mit dem neuen EU-Gemeinschaftslogo für ökologische Produkte gekennzeichnet werden. Dies ergibt sich aus dem Ende einer Übergangregelung, nach der Hersteller von Bio-Produkten ihr noch vorhandenes Verpackungsmaterial aufbrauchen dürfen. Das EU-Bio-Logo soll jedoch nichts an der Nutzung des etablierten deutschen Bio-Siegels ändern. Das Bio-Siegel könne weiterhin unverändert, auch zusammen mit dem EU-Bio-Logo, verwendet werden, heißt es aus Berlin. Vorverpackte Bio-Lebensmittel, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt werden, müssen grundsätzlich bereits seit dem 1. Juli 2010 mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden.


Irreführende Werbeaussagen werden verboten


Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat gesundheitsbezogene Werbeaussagen zu Lebensmitteln bewertet, die die Hersteller eingereicht hatten. Für etwa 80 % dieser Behauptungen konnte kein wissenschaftlicher Nachweis über die angebliche Wirkung erbracht werden. Eine Liste mit den zulässigen Werbeaussagen wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2012 in Kraft treten. Alle weiteren Werbeaussagen, die nicht auf der EU-weit gültigen Liste stehen, werden mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten verboten.


Neue Höchstgehalte für schädliche Stoffe in Lebensmitteln


Für bestimmte Inhaltsstoffe in Lebensmitteln werden die Höchstgehalte an den wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst und überarbeitet. Zum Teil werden auch erstmals Höchstgehalte festgesetzt:


Polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Ab 1. September 2012 gelten überarbeitete und zum Teil neue Höchstgehalte für polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). PAK entstehen z.B. beim Räuchern oder Grillen. Erstmals wird 2012 ein PAK-Höchstgehalt für gegrilltes Fleisch festgesetzt. Es darf dann nicht mehr als 5,0 Mikrogramm der Einzelsubstanz Benz(a)pyren pro Kilogramm Fleisch enthalten, bzw. nicht mehr als 30 µg/kg an Benz(a)pyren und drei weiteren PAKs in Summe.


Nitrat

Ab 1. April 2012 gibt es erstmals einen Höchstgehalt für Nitrat in Rucola. Ein Kilogramm Rucola, das im Winter geerntet wird, darf dann nicht mehr als 7000 Milligramm Nitrat enthalten. Im Sommer geernteter Rucola darf höchstens 6000 mg/kg Nitrat enthalten. Hintergrund für die saisonal unterschiedlich geltenden Höchstmengen ist die Tatsache, dass Licht die Nitratgehalte reduziert.


Dioxine und PCB

Die EU-Höchstgehalte für Dioxine und dioxinähnliche PCB wurden überarbeitet. Sie treten zum 1.1.2012 in Kraft. Dabei wurden erstmals Höchstgehalte für Säuglings- und Kleinkindernahrung festgelegt. Ab dem 1.1.2012 gelten auch erstmals europäische Summenhöchstgehalte für nichtdioxin-ähnliche PCB in verschiedenen tierischen Lebensmitteln.


Schnellerer Wechsel des Versorgers


Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sieht vor, dass ein Wechsel des Strom- und Gasanbieters ab 1. April 2012 innerhalb von drei Wochen möglich ist, wobei diese Frist dann beginnt, wenn der neue Anbieter den Wechsel beim Netzbetreiber anmeldet. Der Energielieferant muss gegebenenfalls beweisen, dass er die Nichteinhaltung der Drei-Wochen-Wechselfrist nicht zu vertreten hat. Der neue Liefervertrag und damit die Versorgung des Kunden kann dann an jedem beliebigen Werktag beginnen. Damit soll der Lieferantenwechsel für die Verbraucher einfacher und schneller werden.


Bessere Informationen für Stromkunden


Ab 1. Februar 2012 sind Stromanbieter nach dem geänderten EnWG verpflichtet, die Verbraucher in einfacher und verständlicher Weise über ihre Rechte zu informieren. Somit müssen Rechnungen und Verträgen umfassendere Informationen, wie zum Beispiel Hinweise zur Vertragsdauer, die geltenden Preise, den nächstmöglichen Kündigungstermin und die Kündigungsfrist sowie den ermittelten Verbrauch enthalten.


Zudem gewährleistet das novellierte EnWG dem Verbraucher spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Abrechnungszeitraums einen Anspruch auf eine Rechnung. Beschwerden von Verbrauchern müssen durch die Energieunternehmen und Messstellenbetreiber innerhalb von vier Wochen beantwortet werden. (ad)

 

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