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Neuer Anlauf bei der EU-Bioverordnung

Die zähen Verhandlungen um die Reform der EU-Bioverordnung sollen ein Ende finden. Die maltesische EU-Ratspräsidentschaft bemüht sich bei den EU-Mitgliedstaaten um ein neues Verhandlungsmandat. Vor allem für die Frage der Grenzwerte von unerlaubten Stoffen in Bioerzeugnissen werden neue Kompromisse gesucht.

Lesezeit: 2 Minuten

Die zähen Verhandlungen um die Reform der EU-Bioverordnung sollen ein Ende finden. Die maltesische EU-Ratspräsidentschaft bemüht sich bei den EU-Mitgliedstaaten um ein neues Verhandlungsmandat. Vor allem für die Frage der Grenzwerte von unerlaubten Stoffen in Bioerzeugnissen werden neue Kompromisse gesucht.



In der EU gibt es in Italien, Spanien und weiteren Mitgliedstaaten besondere Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel, die für Bioerzeugnisse strenger als für konventionell erzeugte Produkte sind. Nach dem jüngsten Kompromiss der EU-Ratspräsidentschaft sollen diese Länder nun ihren Grenzwert beibehalten dürfen. Damit rückt Malta von der bisherigen Linie des Rates ab, berichtet aiz.info.


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Im Juni 2015 hatten sich die EU-Mitgliedstaaten mühsam auf eine gemeinsame Position geeinigt, nach der es keine besonderen Grenzwerte für unerlaubte Stoffe im Biolandbau geben soll. Italien und Spanien wurde damals lediglich eine Übergangsperiode für die nationalen Systeme zugestanden. Mit seiner Ablehnung von Grenzwerten war sich der Ministerrat zwar mit dem Europaparlament einig, aber die EU-Kommission beharrt darauf und brachte damit nach 15 Trilogen die Verhandlungen zum Scheitern.



Jetzt nimmt die maltesische EU-Ratspräsidentschaft einen letzten Anlauf und setzt auf ein Nebeneinander von Grenzwerten in einigen EU-Mitgliedstaaten und dem Fehlen von Grenzwerten in anderen EU-Ländern. Malta stellte in dieser Woche im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) in Brüssel klar, dass Bioerzeugnisse auf dem EU-Binnenmarkt trotz der unterschiedlichen Anforderungen frei handelbar bleiben müssten.


Ob die Mehrheit der Mitgliedstaaten diesen Kompromiss mitträgt, dürfte sich im SAL kommende Woche herausstellen. Umstritten sind zudem Anforderungen an das Biosaatgut, Ausnahmen für den Ökolandbau in Gewächshäusern in Schweden und Finnland sowie Ausnahmen für Importe aus Regionen, in denen die Anforderungen der EU-Bioverordnung nicht ohne weiteres anwendbar sind. Der nächste Trilog mit dem Europaparlament und der EU-Kommission ist für 22. März geplant.

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