Das neue EU-Tierarzneimittelrecht und insbesondere die darin angestrebten Importbeschränkungen stoßen einigen Handelspartnern bitter auf. Die Regeln sehen vor, dass Exporteure von Vieh und Fleisch in Drittländern künftig keine Antibiotika mehr bei ihren Tieren als Wachstumsbeschleuniger einsetzen dürfen, die als kritisch für die Behandlung des Menschen eingestuft werden.
Mehrere Länder, darunter Argentinien, die USA, Brasilien, Australien und Kanada, monierten laut einem WTO-Bericht zufolge, dass dadurch der internationale Handel erheblich eingeschränkt werde. Restriktionen der Europäischen Union, die in Drittländern Geltung finden sollten, würden außerdem die Bemühungen von Organisationen wie der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen untergraben, so der Vorwurf.
Die EU bekräftigte dagegen, dass die neuen Regeln mit den geltenden internationalen Abkommen konform sowie rechtlich fundiert seien. Sie kündigte eine nichtdiskriminierende Umsetzung an. Die Verbreitung von Resistenzen sei ein internationales Thema großer Tragweite.
Bumerangeffekt für Brasilien
Weitere Unstimmigkeiten beim Handel mit Fleisch gab es zwischen der EU und Brasilien. Die Europäische Union schließt seit April dortige Exporteure von Geflügelfleisch oder entsprechenden Fleischzubereitungen vom Handel aus, wenn gegen diese Betriebe aufgrund des Verdachts von Verstößen gegen die Lebensmittelvorschriften ermittelt wird. Betroffen sind laut Marktbeobachtern 20 fleischverarbeitende Betriebe und rund 35 % der Exporte.
Brasilien rief die Europäische Union laut WTO auf, diese Regel zurückzunehmen, da sie nicht wissenschaftlich begründet sei. Dem entgegneten die Vertreter aus Brüssel, dass das Importverbot auf den Risiken der Kreuzkontamination bei der Verarbeitung und dem Konsum von Geflügelfleisch basiere. Sie habe Brasilien vorgeworfen, frisches Geflügel für den EU-Export mit Salz zu versetzen, aller Wahrscheinlichkeit nach, um von niedrigeren Zollsätzen zu profitieren. Das sei aber kein Grund dafür, ihr wissenschaftlich begründetes Vorgehen zu ändern, das sich mit internationalen Abkommen decke, so die EU-Vertreter. Brasilien sei sich im Klaren darüber, dass gesalzenes Geflügel unter Fleischzubereitungen falle und deshalb striktere Vorkehrungen gegen den Salmonellenbefall zuträfen.