Am Freitag ist das neue Holzhandels-Sicherungs-Gesetz, HolzSiG, in Kraft getreten. Es soll den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz verhindern. Bundesagrarministerin Ilse Aigner sagte dazu, dass dies die erste Stufe zur Bekämpfung des weltweiten illegalen Holzeinschlags und der Waldzerstörung ist. Die zweite Stufe soll 2013 mit der Umsetzung der EU-Holzhandelsverordnung folgen.
Das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz regelt die nationalen Kontrollen von Holzeinfuhren aus Ländern, die mit der EU Partnerschaftsabkommen gegen den illegalen Holzeinschlag abgeschlossen haben. Entsprechende Abkommen wurden bislang mit sechs Tropenländern ausgehandelt (Ghana, Republik Kongo, Republik Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Indonesien und Liberia). Mit weiteren Ländern wie beispielsweise Malaysia führt die EU-Kommission derzeit Verhandlungen. Im Rahmen dieser Abkommen richten die Partnerländer ein Genehmigungs- und Lizenzsystem ein, um so zu gewährleisten, dass nur legal eingeschlagenes Holz in die EU exportiert wird. Im Gegenzug erhalten sie direkte Unterstützung bei der Verbesserung ihrer Kapazitäten in den Bereichen Waldbewirtschaftung und Rechtsdurchsetzung.
Das Gesetz stattet die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als zuständige Behörde mit allen erforderlichen Eingriffsbefugnissen aus. Weiterhin werden die Mitwirkung der Zollbehörden bei Kontrollmaßnahmen an den Außengrenzen sowie Straf- und Bußgeldvorschriften geregelt. Das erste entsprechend kontrollierte Holz wird noch 2011 erwartet.
Weltweit werden pro Jahr rund 13 Mio. ha Wald zerstört. Dies entspricht mehr als der gesamten Waldfläche in Deutschland. (ad)
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