Die internationale Prüfgesellschaft SGS hat neue Siegel zur Kennzeichnung veganer beziehungsweise vegetarischer Lebensmittel und Getränke entwickelt. Das neue, freiwillige Prüfzeichen „für die vegetarische / vegane Ernährung geeignet“ erhalten ausschließlich Produkte, die unabhängige Kontrollen entlang eines strengen Kriterienkatalogs durchlaufen haben, berichtet die Zeitschrift Lebensmittelpraxis(Infos zum Abo hier).
Weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene gibt es bisher eine verbindliche Definition für die Kennzeichnung vegetarischer oder veganer Nahrungsmittel. SGS folge bei den Produktkontrollen einer Vorgabe aus der deutschen Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai 2016, heißt es in einer Mitteilung. Demnach dürfen über alle Verarbeitungsschritte hinweg keine Substanzen tierischer Herkunft verwendet werden.
Die Kontrollen übernimmt die unabhängige Prüfgesellschaft SGS, zu denen unter anderem die Labore von SGS Institut Fresenius gehören. „Wir kontrollieren alle eingesetzten Zutaten und Rohstoffe auf tierische Bestandteile, selbst nicht deklarierungspflichtige Hilfsstoffe nehmen wir unter die Lupe“, erklärt Marta Schlichting vom Prüfinstitut SGS. Ein Veggie-Produkt werde nur dann das Prüfzeichen für vegane Ernährung tragen dürfen, wenn auch Etiketten und Verpackung frei von tierischen Stoffen sind.
Das Prüfprogramm besteht aus mehreren Bausteinen. Die Basis bildet eine Kennzeichnungsprüfung sowie die Kontrolle zahlreicher Dokumente und Spezifikationen. Weiterhin werden Rezepturen und Produktionsprotokolle überprüft. Zusätzlich sind Vor-Ort-Begehungen im herstellenden Betrieb sowie ergänzende Laboranalysen möglich.