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Nieders. Agrarstrukturgesetz will Betriebe über 25 % Fläche in der Gemarkung benachteiligen

Der Niedersächsische Landtag hat in erster Beratung den Gesetzentwurf der Landesregierung für das Agrarstruktursicherungsgesetz beraten. Landwirte mit einer Hofgröße von 25% einer Gemarkung werden demnach als marktbeherrschend angesehen werden und somit für weiteren Zukauf von Grund benachteiligt.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Niedersächsische Landtag hat in erster Beratung den Gesetzentwurf der Landesregierung für das Agrarstruktursicherungsgesetz beraten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Landwirte mit einer Hofgröße von 25% einer Gemarkung als marktbeherrschend angesehen werden und somit für weiteren Zukauf von Grund gegenüber weiteren Bietern benachteiligt werden.



Entschieden dagegen ist Herman Gruppe von der FDP-Landtagsfraktion. Er warnt, dass

das Gesetz tiefe Einschnitte in das Eigentumsrecht bedeute, ohne die vorgegebenen Ziele auch nur ansatzweise zu erreichen. Der Landesregierung wirft er vor, keine Ahnung von den Strukturen vor Ort zu haben.

 

Die 25 %-Marke sei „vollkommen unsinnig“, da Gemarkungen keinen Markt definieren. „Betriebe mit 25 Prozent Besitz werden zudem ungleich behandelt – je nachdem, ob sie zufällig in einer flächenmäßig großen oder kleinen Gemarkung liegen. Eine solche Ungleichbehandlung ist verfassungswidrig“, so Grupe.

 

Mit dem neuen Gesetz wird das Vorkaufsrecht auf jedermann mit einem schlüssigen Betriebskonzept ausgeweitet. Das schließe eigentlich niemanden mehr aus, so der Politiker. Kleine Betriebe würden an ihrer Entwicklung gehindert, Übernahmen bei Betriebsaufgabe unmöglich gemacht, Boden werde weiter verknappt, da Rot-Grün Naturschutzverbände durch genehmigungsfreie Kaufverfahren bevorzugt und ihnen Übermacht gegenüber Landwirten gibt. Grupe fordert, dieses zukunfts- und landwirtschaftsfeindliche Gesetz genau wie bei Landesraumordnung und Wassergesetz zu stoppen. Das wäre im Sinne der Agrarstruktur, sei aber nicht zu erwarten.


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AbL hält Gesetz für große Chance


Ganz anders sieht das die AbL und spricht von einer „großen Chance für den Erhalt und die Stärkung bäuerlicher Betriebe“.  Niedersachsens Bauern, die schon jetzt gegen zu niedrige Preise ihrer Produkte kämpfen müssen, bräuchten diese Rückenstärkung, meint Eberhard Prunzel-Ulrich. Ungeachtet der anstehenden Debatte um einzelne Detailvorschriften des Gesetzesentwurfs sei es dringend angesagt, Pacht und Kauf landwirtschaftlicher Flächen und Betriebe nach dem Motto „Bauernland in Bauernhand“ durch neue Pachtpreis-Obergrenzen, Genehmigungspflichten und Vorkaufsrechte zu regeln.

 

Die dramatische Verdrängung bäuerlicher Betriebe auf dem Bodenmarkt durch Pachthaie und Spekulanten und durch explodierende Kauf- und Pachtpreise müsse dringend und rasch gestoppt werden. So werde nicht nur Erwerb und Pachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken für Nichtlandwirte und Kapitalgesellschaften erschwert, auch die Preistreiberei bei Pacht und Kauf werde durch eine Begrenzung auf 130 % des ortsüblichen Niveaus gedeckelt.

AbL-Landesvorsitzender Ottmar Ilchmann betonte, dass Landwirtschaftsminister Christian Meyer mit dieser längst überfälligen Initiative auf die Unterstützung der allermeisten Bauern setzen könne. Es sei erfreulich, dass auch Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Dalbert in Sachsen-Anhalt solche Neuregelungen des Grundstücksverkehrsrechts anstrebe – hier seien bäuerliche Familienbetriebe gegenüber nichtlandwirtschaftlichen Agrarindustriellen und den bisher begünstigten LPG-Nachfolge-Großbetrieben zu stützen. Die AbL forderte alle Länderregierungen auf, diesen Beispielen rasch zu folgen.

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