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Niedersachsen plant Pachtpreisbremse in der Landwirtschaft

Das Land Niedersachsen will mit einer Reform des Grundstücksverkehrsrechts den enormen Preisanstieg bei landwirtschaftlichen Flächen abbremsen und ortsansässigen Bauern ein wirksames Vorkaufsrecht einräumen, wenn Flächen zum Verkauf anstehen. Agrarminister Christian Meyer stellte dazu am Mittwoch die Eckpunkte vor.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Land Niedersachsen will mit einer Reform des Grundstücksverkehrsrechts den enormen Preisanstieg bei landwirtschaftlichen Flächen abbremsen und ortsansässigen Bauern ein wirksames Vorkaufsrecht einräumen, wenn Flächen zum Verkauf anstehen. Agrarminister Christian Meyer stellte dazu am Mittwoch die Eckpunkte des „Gesetzes zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen“ vor.


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„Bauernland muss in Bauernhand bleiben“, sagte Meyer. „Mit dem Gesetz erhöhen wir die Transparenz bei Flächenverkäufen oder Neuverpachtungen. Und wir stärken die bäuerlichen Familienbetriebe, die oftmals die überhöhten Bodenpreise nicht mehr bezahlen können.“

 

Hintergrund für die Gesetzesinitiative ist der verschärfte Wettbewerb um landwirtschaftliche Flächen in Niedersachsen. Gerade in Regionen mit vielen Biogasanlagen und intensiver Viehhaltung ist Boden knapp. Und er dient Fremdinvestoren und Kapitalgesellschaften immer häufiger als lohnende Geldanlage, so das Ministerium. Die Folge: Nirgends in Deutschland seien die Boden- und Pachtpreise so stark gestiegen wie in Niedersachsen. Das Nachsehen hätten vor allem extensiv und ökologisch arbeitende Betriebe, aber auch Milchbauern, die auf ausreichend Grünland angewiesen sind, heißt es. Über die Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Niedersachsen ist bereits Pachtland.

 

Der durchschnittliche Kaufpreis für Ackerland ist in Niedersachsen zwischen 2006 und 2015 von 1,25 Euro auf 3,00 Euro pro Quadratmeter gestiegen, bei Grünland von 0,75 Euro auf 1,50 Euro. Allein von 2010 bis 2015 erhöhten sich die Kaufpreise für Ackerland durchschnittlich um rund zwölf Prozent pro Jahr und für Grünland um neun Prozent, mit starken regionalen Unterschieden, so das Agrarministerium weiter.


Ähnliches sei bei den Pachtpreisen zu beobachten: Der durchschnittlich gezahlte Pachtpreis pro Hektar stieg von 2007 bis 2013 um rund 35 Prozent. Die Pacht pro Hektar erhöhte sich dabei für Ackerland von 322 auf 435 Euro, bei Grünland von 181 auf 226 Euro. Bei Neuverpachtungen wurden 2013 in Niedersachsen mit durchschnittlich 520 Euro pro Hektar sogar die bundesweit höchsten Preise gezahlt.


So sieht Meyers Preisbremse aus


Laut dem Willen des Ministers soll das jeweilige Preisniveau in einer Region künftig transparent ermittelt werden. Liegen die Kauf- oder Pachtpreise mehr als 30 Prozent über den örtlichen Durchschnittspreisen, wirkt die Preisbremse. Die zuständige Behörde, in der Regel der Landkreis, soll laut Gesetzesentwurf dann empfindliche Geldbußen verhängen. Zudem soll mit den Neuregelungen verhindert werden, dass einzelne Flächeninhaber eine marktbeherrschende Stellung in einer Region erlangen. Dies wäre der Fall, wenn ein Käufer oder Pächter bereits 25 Prozent der Flächen in einer Gemarkung besitzt oder sie gepachtet hat. „Dann muss er anderen Landwirten, die Interesse an der Fläche haben, den Vortritt lassen“, so Niedersachsens Landwirtschaftsminister. „Wir dämpfen damit den Strukturwandel und beschränken den Einfluss außerlandwirtschaftlicher Investoren.“

 

Generell sollen ortsansässige Landwirte künftig beim Flächenerwerb wirksam privilegiert werden. Dafür können sie vorab der zuständigen Behörde ihr Interesse an Flächenkäufen melden und erhalten unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht. Bei mehreren Kaufinteressenten soll dann zunächst der bisherige Pächter den Vorrang erhalten, aber auch Junglandwirte oder Neueinsteiger haben durch ein entsprechendes Punktesystem verbesserte Chancen, an Flächen zu gelangen. Flankiert wird dies durch ähnliche geplante Regelungen im Landpachtrecht. Minister Meyer: „Wir sind uns mit den landwirtschaftlichen Verbänden einig, dass das bestehende Grundstücksverkehrsrecht in dieser Frage ein zahnloser Tiger ist.“

 

Denn es gebe zahlreiche Umgehungstatbestände. „Wenn der Betrieb von einem Investor gekauft wird, ohne dass sich die Eintragung im Grundbuch ändert, greift bislang das Vorkaufsrecht nicht“, so Meyer. Daher sollen auch sogenannte Anteilskäufe künftig anzeige- und somit zustimmungspflichtig werden. Wenn bisher nämlich ein externer Investor mehrheitlich die Anteile an einem landwirtschaftlichen Unternehmen erworben hat, dieses dann aber unter gleichem Namen unverändert weitergeführt wurde, konnte der Aufkäufer somit die Prüfung durch den Grundstücksverkehrsausschuss umgehen.

 

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