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Niedersachsen sind aufgebracht über Wassergesetz

Der Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes stößt bei Landwirten auf vehementen Protest. „Die derzeit mit der Gesetzesnovelle geplanten Einschränkungen bei der Düngung und im Pflanzenschutz gehen weit über das fachlich Notwendige hinaus und werden von unseren Bauern als kalte Enteignung empfunden.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes stößt bei Landwirten auf vehementen Protest. „Die derzeit mit der Gesetzesnovelle geplanten Einschränkungen bei der Düngung und im Pflanzenschutz gehen weit über das fachlich Notwendige hinaus und werden von unseren Bauern als kalte Enteignung empfunden.“


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Mit diesen Worten übergab Landvolkpräsident Werner Hilse Umweltminister Stefan Wenzel die persönlich formulierten Einwände von annähernd 4.000 Landwirten. Hilse wurde begleitet von Delegationen aus allen Kreisverbänden des Landvolk Niedersachsen.


Die Betroffenheit ist überall im Land sehr hoch, bereits vorab haben sich viele Landwirte mit ihren ganz persönlichen Protestschreiben an den Umweltminister gewandt, schreibt der Bauernverband in einer Pressemitteilung weiter. Zusätzlich zu diesen Protestnoten hätten weitere gut 4.000 Bürger eine Resolution des Berufsstandes unterzeichnet. Hier haben sich auch viele Firmen, Verbände und Organisationen aus dem ländlichen Raum eingebracht, um ebenfalls ihre Ablehnung der Gesetzesnovelle zu bekunden.


„Die von Minister Wenzel geforderte Anwendungsverbote auf fünf Meter breiten Schutzstreifen an allen Gräben in Niedersachsen gehen weit über die fachlichen Vorgaben hinaus“, begründet Hilse. Mit moderner Landtechnik ließen sich direkte Einträge sowohl von Dünge- wie auch Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer sehr gut vermeiden. Der im Gesetz verfolgte Ansatz wird daher als völlig überzogen betrachtet.


Nach Berechnungen des Landvolkes würden der Landwirtschaft mit Umsetzung des Gesetzentwurfs rund 80.000 ha wertvolle Nutzfläche entzogen, dies entspricht der aktuellen Existenzgrundlage von mehr als 1.000 landwirtschaftlichen Familienbetrieben. Das Landvolk fordert daher, die Anwendungsverbote auf die im Fachrecht definierte Breite von einem Meter ab Böschungsoberkante zu beschränken.


Auch die Mindestvorgaben zur Lagerung von Silage und Mist müssen wirtschaftlich tragbar sein. Statt weitere Flächen pauschal unter Biotopschutz zu stellen, wie es für das sogenannte mesophile Grünland vorgesehen ist, plädiert das Landvolk für besser ausgestattete Angebote des Vertragsnaturschutzes. Und schließlich sollte auch eine Gewässerrenaturierung über freiwillige Anreize erfolgen und damit Einschränkungen bei der Gewässerunterhaltung überflüssig machen.

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