Das Niedersächsische Finanzministerium hat wegen der anhaltenden Dürre Landwirten steuerliche Billigkeitsmaßnahmen in Aussicht gestellt.
Für betroffene Betriebe besteht die Möglichkeit, Anträge auf Billigkeitsmaßnahmen oder Anpassung der Vorauszahlungen unter Einbeziehung der aktuellen Situation bei den niedersächsischen Finanzämtern zu stellen. Die Finanzbehörden würden schnell entscheiden und dabei im Rahmen der gegebenen Ermessensspielräume die besondere Situation der Landwirtschaft angemessen berücksichtigen, heißt es. Die Betroffenen sollten frühzeitig den Kontakt mit dem jeweils zuständigen Finanzamt suchen.