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Niedersächsischer Umweltausschuss für Verlängerung der Kormoran-Verordnung

Der Umweltausschuss des niedersächsischen Landtags hat kürzlich einstimmig einer Verlängerung der sogenannten Kormoran-Verordnung zugestimmt. Diese läuft zum Jahresende turnusgemäß aus. Jetzt entscheidet der Landtag in seiner Sitzung am 27. Oktober über die Bejagung für weitere drei Jahre auf allen Binnengewässern.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Umweltausschuss des niedersächsischen Landtags hat kürzlich einstimmig einer Verlängerung der sogenannten Kormoran-Verordnung zugestimmt. Diese läuft zum Jahresende turnusgemäß aus. Wenn nun auch der Landtag in seiner Sitzung am 27. Oktober dem Votum des Umweltausschusses folgt, können von 2017 an für weitere drei Jahre auf allen Binnengewässern mit Fischereirecht Kormorane bejagt werden.


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Bei der Verlängerung sei zu beachten, dass die Befugnisse der Unteren Naturschutzbehörden nicht beschränkt würden, betonte der Ausschuss. Außerdem dürften keine brütenden Tiere geschossen werden. Darüber hinaus sprach sich der Ausschuss dafür aus, die Datenlage unter anderem zu kormoranbedingten Schäden in der Fischerei in den nächsten Jahren durch eine Evaluation zu verbessern, die vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) durchgeführt werden soll.


Bereits im Februar hatten die Oppositionsfraktionen aus CDU und FDP einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht; die Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben nun einen Änderungsvorschlag vorgelegt, auf dem die Empfehlung beruht.


Der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens begrüßte, dass sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen „endlich klar für eine weitere Bejagung des Kormorans ausgesprochen haben“. Nach seiner Einschätzung war die Entscheidung längst überfällig. Er betonte, dass der Kormoran als reiner Fischfresser bei übermäßiger Ausbreitung nicht nur die Artenvielfalt in den Gewässern zwischen Ems und Elbe gefährde, sondern auch die Teichwirtschaft und die Binnenfischerei. Mit der Verlängerung der Kormoran-Verordnung werde die wirtschaftliche Existenz der Fischer, Teichwirte und Fischzüchter gesichert.


Der NABU Niedersachsen fordert dagegen mit Nachdruck, diese Verordnung auslaufen zu lassen und den Kormoran als natürlichen Bestandteil der Gewässerökosysteme zu akzeptieren. Die aktuelle Verordnung besage, dass Kormorane zwischen dem 1. August bis 31. März in einem Umkreis von 30 Kilometern um Teichwirtschaften geschossen werden dürfen. Dies bedeute eine nahezu flächendeckende Möglichkeit des Abschusses. Die Umweltschützer verweisen auf die Vogelschutzrichtlinie, wonach die Population des Kormorans durch Abschussgenehmigungen nicht in ihrem Bestand gefährdet werden darf. Ausnahmen von diesem generellen Schutz seien nur gemäß Artikel 9 der Richtlinie „zur Abwendung erheblicher Schäden an Fischereigebieten und Gewässern“ zulässig.

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