Die Bundesregierung hat bislang noch kein Vertragsgesetz zur Ratifizierung des Ende September 2017 vorläufig in Kraft getretenen Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) eingebracht.
In ihrer geschäftsführenden Funktion hatte die Regierung nach eigenen Angaben keine Vorfestlegungen zur weiteren zeitlichen Planung vorgenommen. Bisher seien auch noch keine CETA-Ausschüsse auf EU-Ebene zusammengetreten, heißt es. Ebenso seien die Verfahren rund um die umstrittenen Streitbeilegungsmaßnahmen noch nicht in Gang gesetzt worden.
Die Europäische Kommission erarbeite derzeit die Verfahrensregeln für den gemischten CETA-Ausschuss und die Sonderausschüsse, berichtet die Bundesregierung. Der gemischte CETA-Ausschuss solle demnach planmäßig erstmals im September 2018 zusammentreten; vorher sollten bereits die Sonderausschüsse getagt haben. So plane die EU-Kommission im Frühjahr unter anderem ein Treffen des Gemischten Verwaltungsausschuss für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, des Landwirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Wein und Spirituosen sowie im Sommer des Forums für die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen und im Herbst des Ausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung.
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