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Norddeutsche Höfeordnung: Überraschende Wende im Erbrecht-Streit

Hof in Hövelhof muss nicht aufgeteilt werden: Ein Landwirt kann auch dann als Alleinerbe einen Hof zugesprochen bekommen, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor.

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Landwirt kann auch dann als Alleinerbe einen Hof zugesprochen bekommen, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor.


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Wie das Westfalen-Blatt erklärt dazu, dass es bislang eine Bestimmung im Erbrecht gibt, wonach bei Bauernhöfen abweichend von der gesetzlichen Erbfolge ein einziger Nachfolger, der die Voraussetzungen für den Weiterbetrieb des Hofes mit sich bringt, als Erbe eingesetzt werden kann.


Im konkreten Fall hatte ein Neffe zweiten Grades seit Jahren die Flächen seines Onkels in Hövelhof als Pächter bewirtschaftet. Dieser Neffe ist ausgebildeter Landwirt und bewirtschaftet einen Hof in der Gegend. Beide hatten 2007 einen Erbvertrag abgeschlossen, indem der Neffe sich verpflichtete, dem Erblasser monatlich eine Rente in Höhe von 850 Euro zu bezahlen. Der Verpflichtung ist er, wie das Gericht festgestellt hat, stets nachgekommen.


Nach dem Tod des alten Landwirts aber reichte eine in Köln lebende Nichte des Alleinerben Klage ein. Sie forderte, dass die gesetzliche Erbfolge zu gelten habe. Bei ihr kämen vor dem Hövelhofer Landwirt sechs Nichten und Neffen zum Zuge. Ihr Argument: Der Hof des Erblassers wurde überhaupt nicht mehr landwirtschaftlich genutzt. Das Land war verpachtet oder verkauft und die Deele an einen Cateringunternehmer vermietet. Aus diesem Grund hatte das Paderborner Landgericht der Klägerin auch in erster Instanz Recht gegeben, fasst das Westfalen-Blatt die Hintergründe zusammen.


Dieses Urteil ist jetzt vom 10. Zivilsenat des OLG Hamm korrigiert worden. Die Richter begründen dies damit, dass der Verstorbene zwar schon im Jahr 2000 den eigentlichen Hofbetrieb aufgegeben habe. Er habe aber seinen Willen deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der Hof nicht zersplittert, sondern als Einheit an den Neffen zweiten Grades weitergegeben werden solle. Ansonsten hätte er ihn aus der Höfeordnung herausnehmen lassen. Als weiteres Argument führen die Richter ins Feld, dass der Alleinerbe dem verstorbenen Landwirt neun Jahre lang eine monatliche Rente bezahlt habe.

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