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Novelliertes Arzneimittelgesetz verkündet

Am 1. April 2014 wird das neue Arzneimittelgesetz (AMG) in Kraft treten. Der Bundespräsident hat es am 10. Oktober unterzeichnet. Ziel der 16. AMG-Novelle ist es, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung deutlich zu minimieren, erklärt dazu das Bundesagrarministerium.

Lesezeit: 3 Minuten

Am 1. April 2014 wird das neue Arzneimittelgesetz (AMG) in Kraft treten. Der Bundespräsident hat es am 10. Oktober unterzeichnet. Ziel der 16. AMG-Novelle ist es, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung deutlich zu minimieren, erklärt dazu das Bundesagrarministerium. Sie soll den Tierhaltern die Möglichkeit geben, den Antibiotikaeinsatz kritisch zu überprüfen und – wo notwendig – zu reduzieren. Die Länderbehörden der Tierarzneimittelüberwachung erhalten deutlich mehr Kontrollbefugnisse.

 

„Die Vorgaben des neuen Arzneimittelgesetzes setzen in den Betrieben an, dort wo der Einsatz von Antibiotika erfolgt. Diese Reform ist gesundheitspolitisch ein großer Schritt und zugleich eine Aufforderung an alle Beteiligten, sich mit den neuen Regelungen konstruktiv auseinander zu setzen, um gemeinsam einem übermäßigen Einsatz von Tierarzneimitteln Einhalt zu gebieten“, sagte Staatssekretär Dr. Robert Kloos am Mittwoch in Berlin. „Deutschland vollzieht damit einen entscheidenden Schritt zur Eindämmung der Antibiotikaresistenzen im Veterinärbereich und leistet einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen insgesamt.“

 

Alle Beteiligten haben nun bis April Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen, so Kloß weiter. So müssen die Länder die Art und Weise der Meldungen und Erfassungen der Therapiehäufigkeitsdaten organisieren, z.B. durch eine gemeinsame Stelle der Länder.


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Das neue Gesetz enthält innovative Regelungen. Erstmals wird eine systematische flächendeckende Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in Betrieben, die Rinder, Schweine, Hühner und Puten zur Mast halten, über den Indikator Therapiehäufigkeit angegangen. Die Erfassung und Messung dieses Indikators läuft als permanenter Prozess. Indem Handlungsverpflichtungen bei Überschreiten bestimmter Kennzahlen ausgelöst werden, soll er die Minimierung auf das therapeutisch unerlässliche Mindestmaß bewirken.

 

Die neuen Regelungen ermöglichen den Überwachungsbehörden, die Therapiehäufigkeit mit Antibiotika in einem Betrieb zu beurteilen und mit anderen Betrieben zu vergleichen. Auf dieser Grundlage kann der Tierhalter zu erforderlichen Prüfungen und Maßnahmen verpflichtet werden – auch im Zusammenwirken mit dem Tierarzt und der Überwachungsbehörde.

 

Die 16. AMG-Novelle ist laut dem Staatssekretär ein Instrument der Transparenz, da die Therapiehäufigkeit mit Antibiotika in den einzelnen Betriebstypen für die Überwachung und die Betroffenen erkennbar wird. Der Tierhalter kann anhand der bundesweiten Kennzahlen vergleichen, wie seine betriebsindividuelle Situation zu beurteilen ist; die Behörden erhalten Kenntnis über Betriebe, bei denen Überwachungsmaßnahmen zu prüfen sind. Für die Berechnung des Indikators Therapiehäufigkeit sind eine Reihe von Angaben des Tierhalters erforderlich. Die Regelungen des Gesetzes sind so gestaltet, dass Doppelmeldungen unterbleiben und der Tierhalter auch Dritte mit den Meldungen betrauen kann.

 

Die erstmals im Jahr 2011 in Deutschland verbindlich erfassten Daten über an Tierärzte abgegebene Mengen von Antibiotika (1734 Tonnen) sind ein Ausgangspunkt, an dem die Entwicklung der Antibiotikaminimierung der 16. AMG-Novelle in einem Land mit hohen Tierzahlen gemessen werden wird. Es wird also darauf ankommen, wie sich die Zahlen in Deutschland weiter entwickeln, so Kloß. (ad)

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