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Nur große Familienunternehmen müssen künftig Erbschaftsteuer zahlen

Das Bundesverfassungsgericht hat das Erbschaftsteuerrecht für Firmen heute teilweise für verfassungswidrig erklärt. So sei es künftig unzulässig, auch Großunternehmen weiter ohne konkrete Bedürfnisprüfung von der Erbschaftssteuer zu verschonen, heißt es im Urteil.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundesverfassungsgericht hat das Erbschaftsteuerrecht für Firmen heute teilweise für verfassungswidrig erklärt. So sei es künftig unzulässig, auch Großunternehmen weiter ohne konkrete Bedürfnisprüfung von der Erbschaftssteuer zu verschonen, heißt es im Urteil. Von den geforderten Neuregelungen werden demnach rund 3 Mio. Familienunternehmen in Deutschland betroffen sein.


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Die gute Nachricht: Kleinere und mittlere Familienunternehmen dürften bei der Erbschaftssteuer auch in Zukunft vollständig entlastet werden, um ihre Existenz und Arbeitsplätze nicht zu gefährden, berichtet die Zeitung WELT.


Dem Gericht zufolge verstößt die umfassende Steuerbefreiung beim Vererben von Betriebsvermögen gegen das Grundrecht der sogenannten steuerlichen Belastungsgleichheit, weil 85 bis 100 % der Betriebsvermögen von der Erbschaftssteuer befreit sind. So seien im Jahr 2012 Befreiungsmöglichkeiten in Höhe von fast 40 Mrd. Euro in Anspruch genommen worden, es wurden aber nur 4,3 Mrd. Euro Erbschaftssteuer gezahlt.


Als ebenfalls unverhältnismäßig beurteilen die Richter die Freistellung von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten von der Einhaltung einer Mindestlohnsumme. Das sind dem BFH zufolge mehr als 90 % aller Unternehmen. Das Gesetz lasse darüber hinaus einen Gestaltungsspielraum zu, der zu nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen führe.


Der Gesetzgeber muss nun mehrere Ausnahmeregelungen bis zum 30. Juni 2016 abschaffen, bis dahin sind die Vorschriften weiter anwendbar.


20 – 30 % der Flächen für Erbschaftsteuer verkaufen


Die klassischen landwirtschaftlichen Familienbetriebe scheinen damit weiter von der Erbschaftsteuer befreit zu sein. Würde es auch für die Hofnachfolge eine Steuer geben, wäre das eine erhebliche Schwächung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum, warnte Michael Prinz zu Salm-Salm, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände (ARGE), noch kurz vor der Verhandlung.


Laut einer aktuellen Umfrage der ARGE bei ihren Mitgliedern erwarten zahlreiche Land- und Forstwirte, dass sie 20-30 % ihrer Flächen verkaufen müssten, um die Erbschaftsteuer zahlen zu können. Bei manchen drohe sogar die Betriebsauflösung. Besonders kritisch sei es in den neuen Bundesländern, wo die Betriebe oft fremdfinanziert sind. Im Forst würde dreimal vererbt, bis das erste Mal geerntet wird. Da sei eine Erbschaftsteuer bei jeder Betriebsübergabe gar nicht zu stemmen. „Denn das Vermögen des Betriebes liegt nicht als Bargeld auf der Bank, sondern steckt im Familienunternehmen“, so Prinz Salm.


Rund 90 % aller landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland sind Familienunternehmen. Die träfe eine Verschärfung des Erbschaftsteuergesetzes besonders hart, denn sie sind branchenbedingt standorttreu und wirtschaften generationenübergreifend.


Laut Umfrage würden bei hohen Erbschaftsteuern Mitarbeiter entlassen und nötige Investitionen in Landmaschinen und Technik zurückgestellt werden müssen. Im Forst führe das zur Erhöhung des Holzeinschlages, damit der Betrag überhaupt finanziert werden könne. Außerdem würde die Sanierung und Restaurierung von historischen und denkmalgeschützten Gebäuden drastisch reduziert. Rund 80 % der etwa 1,3 Mio. Denkmäler in Deutschland gehören privaten Eigentümern. Prinz Salm: „Wenn das private Engagement wegfällt, hätte das dramatische Auswirkungen nicht nur auf die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum, sondern auch auf die historische Vielfalt unserer Kulturlandschaft.“

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