Die Bundesregierung trägt einigen Länderwünschen nach Änderungen bei der Privatisierung der Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) Rechnung. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilt, wird die Obergrenze der zur Ausschreibung vorgesehenen Lose von derzeit 50 ha auf 25 ha gesenkt.
Ferner können sich nunmehr auch Junglandwirte an beschränkten Ausschreibungen beteiligen. Gleichzeitig wird der Umfang der jährlich im Wege beschränkter Ausschreibungen zum Kauf oder zur Pacht angebotenen Flächen von derzeit 5 000 ha in diesem und im nächsten Jahr auf jeweils 7 500 ha angehoben.
Schließlich wird die BVVG künftig keine Sachverständigengutachten zur Überprüfung des von ihr im Rahmen des Direkterwerbs angebotenen Kaufpreises mehr in Auftrag geben. Käufer können weiterhin ein Gutachten auf eigene Kosten beauftragen.
Die BVVG wird eigenen Angaben zufolge wie bisher nachvollziehbare Einwendungen der Direkterwerbsberechtigten berücksichtigen. Außer Frage steht, dass die BVVG den Marktwert der Flächen beim Direkterwerb weiterhin auf der Grundlage ihres Vergleichspreissystems ermittelt. Dieses Verfahren war Ende letzten Jahres von der EU-Kommission bestätigt worden.
Investition für kleinere Betriebe einfacher
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner begründete die Änderungen mit der Notwendigkeit, die bäuerliche Landwirtschaft in den ostdeutschen Bundesländern zu unterstützen.
„Indem wir die Obergrenze für den Erwerb oder die Pacht bei Ausschreibungen von Agrarflächen der BVVG auf 25 ha halbieren, wird die Investition auch für kleinere Betriebeeinfacher“, betonte Aigner. Außerdem sollten Junglandwirte mit guten Ideen und Konzepten künftig im Rahmen der Ausschreibungen Vortritt haben. Diese Anpassungen eröffneten den Betrieben Zukunftsperspektiven angesichts der Veränderungen auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt.
Die Grünensprecherin Cornelia Behm begrüßte die beschlossenen Änderungen als „einen Schritt in die richtige Richtung“. (AgE)
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