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Obst- und Gemüsebauern fordern neues Risikomanagement

Nach den starken Frostschäden aus dem Jahre 2017 mahnen die Mitglieder des Bundesausschusses Obst und Gemüse (BOG) zügige Verbesserungen im Risikomanagement für die Betriebe an.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach den starken Frostschäden aus dem Jahre 2017 mahnen die Mitglieder des Bundesausschusses Obst und Gemüse (BOG) zügige Verbesserungen im Risikomanagement für die Betriebe an.

 

Der BOG-Vorsitzende Jens Stechmann fordert ein eigenverantwortlich gestärktes Risikomanagement des Berufsstands: „Zunächst sind natürlich unsere Betriebe selbst gefordert, hier entsprechend eigenverantwortlich betriebliche Risikovorsorge zu betreiben“, so Stechmann bei der jüngsten Tagung.

 

Neuer QS-Leitfaden

 

Im Mittelpunkt der Erörterungen stand auch die Qualitätssicherung für Obst und Gemüse. Die Mitglieder stellten fest, dass der QS-GAP-Leitfaden 4.0, der seit dem 01. Januar 2018 gültig ist, eine gelungene Überarbeitung darstellt. Jetzt sei eine längere Konsolidierungsphase notwendig, damit der Leitfaden mit Kontinuität und Stabilität in den nächsten Jahren auf den Betrieben angewendet werden kann. Dies würde zu einer weiteren Verbesserung der Akzeptanz des Qualitätssicherungssystems beitragen.

 

Pflanzenschutz wird schwieriger

 

Beim Pflanzenschutz sehen die Mitglieder des Bundesausschusses Obst und Gemüse große Probleme auf sich zukommen. Dies betrifft insbesondere die zukünftige Zulassung von Insektiziden, aber auch die aktuelle Diskussion um die weitere Anwendung von Glyphosat und die weitere anstehende Einschränkung von bestimmten Wirkstoffen der Gruppe der Neonicotinoide.

 

Bei Radies und Rettich konnte die Anwendung des mit einem speziellen Pflanzenschutzmittel gebeizten Saatgutes bis zum 5. Juni verlängert werden. Zudem konnte die Einordnung der Rettich- und Radieschenblätter bei der Bemessung der Rückstandshöchstgehalte kurzfristig wieder abgeändert und bis zum 1. Januar 2022 der alte Rechtsstatus wiederhergestellt werden. Damit besteht für Rettich und Radis für das Anbaujahr 2018 sowohl für bestimmtes gebeiztes Saatgut als auch für die Rückstandsuntersuchungen Rechtssicherheit.

 

Weiteres Thema war der Mindestlohn in Landwirtschaft und Gartenbau. Hier plädierten die Mitglieder des BOG, dass die bisherige Ausweitung der geringfügigen kurzfristigen Beschäftigung auf drei Monate bzw. 70 Tage über 2018 hinaus beizubehalten ist. Darüber hinaus erneuerten die Mitglieder des BOG ihre Forderung nach einer Flexibilisierung der Arbeitszeiten, insbesondere während der Erntezeiten.

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