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Ökoverbände fordern Notbremse bei der EU-Ökoverordnung

Die Ökobranche warnt vor einem Beschluss der EU-Ökoverordnung im jetzigen Verhandlungsstand. Es sei weder für die Öko-Bauern, die Verarbeiter und Händler noch für die Behörden umsetzbar. Kommende Woche findet der bereits 18. Trilog zwischen Kommission, Rat und Parlament zur Ökoverordnung statt.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Ökobranche warnt vor einem Beschluss der EU-Ökoverordnung im jetzigen Verhandlungsstand. Es sei weder für die Öko-Bauern, die Verarbeiter und Händler noch für die Behörden umsetzbar. Kommende Woche findet der bereits 18. Trilog zwischen Kommission, Rat und Parlament zur Ökoverordnung statt.


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„Das neue Bio-Recht ist mit den jetzt vorgelegten Vorschlägen nicht umsetzbar“, kritisiert Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), den aktuellen Verhandlungsstand der Revision der EU-Öko-Verordnung. Es liege derzeit ein völlig unpraktikabler Vorschlag vor, der nur zu einem Wust von Daten führe und dabei den Blick auf für die Öko-Kontrolle relevante Informationen verstelle. „Weder Bauern, Verarbeiter und Händler noch die Behörden werden das umsetzen können“, so Löwenstein weiter. Ein Bio-Recht, das nicht umsetzbar sei, hätte schädliche Auswirkungen für Wachstum und Beschäftigung im ländlichen Raum, beim Tier-, Umwelt- und Klimaschutz. Es würde die Versorgung mit regionalen Bio-Produkten mindern, obwohl der Bio-Markt deutlich wächst, warnt der BÖLW.


Am 31. Mai findet der nächste und mittlerweile 18. Trilog zwischen EU-Kommission, -Rat und –Parlament statt. Dort dürfe es nicht zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens kommen, so Löwenstein. Der BÖLW-Vorsitzende plädiert stattdessen für einen kompletten Neustart der bereits drei Jahre andauernden Verhandlungen „Landwirtschaftsminister Schmidt muss in Brüssel die Notbremse ziehen“, sagte Löwenstein. Der Neustart müsse aus seiner Sicht auf Basis des bewährten und geltenden Bio-Rechts erfolgen. Dafür habe Schmidt auch die Rückendeckung von den Bundesländern und vom Bundestag.


Der BÖLW befürchtet beim aktuellen Verhandlungsstand, dass sich die Verhandler bei strittigen Punkten zunehmend von EU-weit einheitlichen Vorgaben verabschieden. Das könnte zu einer noch unterschiedlicheren Auslegung des Bio-Rechts und zu stärkeren Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten führen. Außerdem warnt der Ökoverband davor, dass mit dem neuen Bio-Recht geringste Spuren von unverschuldeten Kontaminationen zu sofortigen Warensperrungen und behördlichen Untersuchungen führen und so eine unkontrollierte Datenflut entstehe. Diese würde das Erkennen von den relevanten Richtlinienverletzungen verhindern, so der BÖLW. Nicht einverstanden ist der BÖLW außerdem mit der Vereinbarung eines festen zeitlichen Endes für den Zukauf von konventionellem Saatgut oder Tieren ohne Rücksicht darauf zu legen, ob genügend Öko-Saatgut und Öko-Tiere verfügbar sind. Die Öko-Züchtung könne sich nicht vollständig vom Zuchtfortschritt im konventionellen Bereich abkoppeln, heißt es weiter.


Seit mehr als drei Jahren wird in Brüssel über eine umfassende Neufassung des zuletzt 2008 überarbeiteten Bio-Rechts verhandelt. Die nächste große und möglicherweise finale Entscheidung steht beim EU-Agrarratstreffen Mitte Juni an. Davor liegt noch der Trilog in der kommenden Woche. Aktuell liegen die Positionen der Mitgliedstaaten untereinander und die von Parlament und Kommission noch sehr weit auseinander.


Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt hat in den letzten Monaten mehrmals angekündigt, sich für einen Abbruch der Verhandlungen einzusetzen, sollte das neue Recht nicht besser als das bestehende sein. Die Bundesländer haben den Bund zuletzt bei der Agrarministerkonferenz Ende März aufgefordert, die Verhandlungen zu stoppen und das Bio-Recht auf Grundlage der bestehenden Verordnung weiter zu entwickeln.

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