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„Ohne Derogation sperren viele Grünlandbetriebe zu“

Bleibt es bei der Stickstoffgrenze von 170 kg/ha, würde das vor allem Haupterwerbslandwirte mit Grünland hart treffen, meint Ludwig Huber vom Landwirtschaftsamt Traunstein.

Lesezeit: 2 Minuten

Bleibt es bei der Stickstoffgrenze von 170 kg/ha, würde das vor allem Haupterwerbslandwirte mit Grünland hart treffen, meint Ludwig Huber vom Landwirtschaftsamt Traunstein in der top agrar 4/2017.


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Die 170 kg-Grenze beim Wirtschaftsdünger wird für viele Viehhalter mit hohen Erträgen auf Grünland und im Ackerfutterbau zum Problem. Im Landkreis Traunstein z. B. nutzen viele Betriebe ihr Grünland für fünf bis sieben Schnitte und fahren damit teils über 300 kg N/ha ab. Auch ein Viehbesatz deutlich über den derzeit möglichen 2,3 GV/ha würde da nicht zu Nährstoffüberschüssen führen. Selbst die neue Düngeverordnung sieht für solches Grünland einen Nährstoffbedarf von 350 kg N/ha vor.


Durch die 170 kg-Grenze wäre aber nur noch ein Viehbesatz von unter 2,0 GV/ha möglich. Viele Betriebe müssten also radikal abstocken oder mit unseren zahlreichen Biogaserzeugern – die jetzt ihre Gärreste anrechnen müssen – um teure Pachtflächen konkurrieren, ohne das Futter von diesen Flächen überhaupt verwerten zu können. Das würde insbesondere für viele unserer Milchviehhalter das wirtschaftliche Aus bedeuten –ohne irgendeinen Vorteil für die Umwelt. Dass die Ökobetriebe in unserem Gebiet mehr Tiere pro Hektar halten als der Durchschnitt der konventionellen Betriebe in Bayern, zeigt das hohe natürliche Ertragspotenzial unseres Standorts.


Für viele Bauern ist es daher überlebenswichtig, dass die EU-Kommission so schnell wie möglich wieder die Derogation genehmigt und damit einen Wirtschaftsdüngeranfall von bis zu 250 kg N/ha erlaubt – wie auch in Dänemark und den Niederlanden. Ich kann nur an Brüssel appellieren, dieses Problem der deutschen Grünlandbewirtschafter endlich ernstzunehmen und anzuerkennen, dass unterschiedliche Standorte eine unterschiedliche Düngung brauchen.

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