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Ohrmarken für Schafe und Ziegen auf der Kippe?

Die Schaf- und Ziegenhalter der Europäischen Union können wohl doch noch hoffen, von der Einzeltierkennung mit elektronischen Ohrmarken wieder zur Bestandeskennzeichnung zurückzukehren.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Schaf- und Ziegenhalter der Europäischen Union können wohl doch noch hoffen, von der Einzeltierkennung mit elektronischen Ohrmarken wieder zur Bestandeskennzeichnung zurückzukehren. Wie die Rechtsanwaltsgemeinschaft Redeker Sellner Dahs am vergangenen Freitag mitteilte, hat das Verwaltungsgericht Stuttgart dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die betreffende EU-Verordnung mit den Grundrechten vereinbar ist. Damit sieht sich die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) auf der nächsten Etappe bei ihren Bemühungen, die Vorschriften zu kippen.


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Die Rechtsanwaltsgemeinschaft betonte, das Ziel, Tierbewegungen rückzuverfolgen und Tierseuchen effektiver bekämpfen zu können, werde nach Ansicht von Experten durch die Verordnung nicht erreicht. Die Rechtsanwälte beziehen sich unter anderem auf den Bundesrat, wonach es sich bei der Regelung um eine „Bürokratiemaßnahme ohne jeden tierseuchenfachlichen Nutzen“ handele.


Die Elektronik funktioniere in der Praxis nicht. Die Rückverfolgbarkeit werde außerdem durch die Einzeltierkennzeichnung erheblich erschwert, weil die Landwirte zwölfstellige Zufallszahlen ablesen und mit ihren Bestandslisten vergleichen müssten. Im Fall des Ausbruchs einer Tierseuche würde die elektronische Einzeltierkenung daher sogar die Tierseuchenbekämpfung erschweren, unterstrich das Rechtsanwaltsbüro. Die Umsetzung koste allein die deutschen Landwirte rund 15 Mio Euro jährlich, wie die VDL ermittelt habe. Außerdem führten die elektronischen Ohrmarken zu schweren Ohrverletzungen und -vereiterungen bei den Tieren.


„Wir Schäfer in Deutschland, aber auch in den anderen europäischen Mitgliedsstaaten, freuen uns sehr über diesen ersten großen Erfolg“, kommentierte der Sprecher des Berufsschäferausschusses im VDL, Günther Czerkus die Entscheidung. Ausgerechnet an einem der kleinsten und wirtschaftlich schwächsten Zweige der Landwirtschaft, den Schafen und Ziegen, solle die teuerste und aufwendigste Tierkennzeichnung ausprobiert werden, und das ohne erkennbaren Nutzen. Das könne nicht rechtens sein. Der VDL werde nun die Erfahrungsberichte aus ganz Europa sammeln und dem Europäischen Gerichtshof zur Verfügung stellen. Gleichzeitig suche der Verband auch weiter das direkte Gespräch mit der Kommission, unterstrich Czerkus. (AgE)

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