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Ostdeutsche Betriebe nicht einseitig belasten

Sachsens Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt (CDU) warnt vor Ost-West-Diskussion bei der EU-Agrarreform. Der Forderung nach einer Kappung und Degression der Direktzahlungen erteilt er eine Absage. Eine Umschichtung zugunsten der ersten Hektare, will er nur, wenn die gekürzten Gelder im jeweiligen Bundesland bleiben.

Lesezeit: 3 Minuten

Sachsens Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt (CDU) warnt vor Ost-West-Diskussion bei der EU-Agrarreform. Der Forderung nach einer Kappung und Degression der Direktzahlungen erteilt er eine Absage. Eine Umschichtung zugunsten der ersten Hektare, will er nur, wenn die gekürzten Gelder im jeweiligen Bundesland bleiben.


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Vor einer einseitigen Belastung der ostdeutschen Landwirtschaft bei der anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) warnt der sächsische Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt. Im Interview mit AGRA-EUROPE kritisiert der CDU-Politiker pauschale Angriffe auf größere Unternehmen und eine Schwarz-Weiß-Diskussion nach dem Motto „groß gleich effizient und klein gleich benachteiligt“. Forderungen nach einer Kappung und Degression der Direktzahlungen aus den Reihen der Union erteilt Schmidt eine Absage. Einer weiteren Umverteilung der Direktzahlungen zugunsten der ersten Hektare will er nur zustimmen, wenn die umzuschichtenden Mittel in dem jeweiligen Bundesland verbleiben, in dem sie anfallen. Ein andernfalls zu erwartender massiver Abfluss von Geldern aus der ostdeutschen Landwirtschaft würde seiner Auffassung nach die Vielfalt der dortigen Agrarstruktur gefährden. Der Minister betont die Notwendigkeit, dass die ostdeutschen Landwirtschaftsministerinnen und -minister ihre Positionen im Hinblick auf die GAP-Reform über Parteigrenzen hinweg abstimmen. Nicht zuletzt an seine Parteifreunde im Westen appelliert er, zunächst über grundsätzliche Fragen der künftigen EU-Agrarförderung zu diskutieren, bevor über eine Weiterentwicklung der Direktzahlungen nachgedacht werden könne. Priorität müsse das Ziel einer Vereinfachung des Fördersystems und dessen bessere Legitimation haben.


Pauschalurteile vermeiden


Für zu pauschal hält der Minister die Forderung, Kostenvorteile großer Agrarbetriebe müssten sich in den Direktzahlungen widerspiegeln. Man könne nicht ohne weiteres davon ausgehen, „dass ein 1 000 ha großer, vielfältig strukturierter Betrieb im Erzgebirge geringere Kosten je Hektar hat als ein 100 ha-Ackerbaubetrieb in der Hildesheimer Börde“, so der seit 2014 amtierende Ressortchef. Gerade in Sachsen habe man es in vielen Großbetrieben mit durchschnittlichen Schlaggrößen von 5 ha, 6 ha oder 7 ha zu tun. „Da kann es mit der effizienten Bewirtschaftung mitunter recht schwierig sein“, sagt Schmidt. Seiner Auffassung nach wäre eine Kappung der Direktzahlungen auch nicht geeignet, dem Einstieg von nicht-landwirtschaftlichen Investoren in ostdeutsche Agrarunternehmen zu begegnen. Sie würde, so die Befürchtung, im Gegenteil dazu führen, dass bestehende Betriebe geschwächt und eine Übernahme durch Investoren dadurch erleichtert würden. Zumindest teilweise gerechtfertigt ist laut Schmidt die grundsätzliche Kritik an den Direktzahlungen. So teilt er die Einschätzung, dass sie überwiegend nicht den Betrieben, sondern den Verpächtern zugutekommen. Eine Abschaffung der Direktzahlungen würde dem Minister zufolge jedoch nicht dazu führen, dass die Betriebe bei den Pachtpreisen entlastet würden. Auf längere Sicht hält er es für denkbar, die Mittel gezielter zur Absicherung von Markt- und Produktionsrisiken einzusetzen.

 

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