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PETA verklagt acht Betriebe wegen Qualzucht

Die Tierrechtorganisation PETA hat am Donnerstag bundesweit Strafanzeige gegen acht große Betriebe mit Schweine-, Rinder- und Geflügelhaltung gestellt. Die Tierhaltungsgegner um Edmund Haferbeck begründen ihre Anzeigen laut Süddeutscher Zeitung mit dem Paragraphen zur Qualzucht im Tierschutzgesetz.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Tierrechtorganisation PETA hat am Donnerstag bundesweit Strafanzeige gegen acht große Betriebe mit Schweine-, Rinder- und Geflügelhaltung gestellt. Die Tierhaltungsgegner um Edmund Haferbeck begründen ihre Anzeigen laut Süddeutscher Zeitung mit dem Paragraphen zur Qualzucht im Tierschutzgesetz. Demnach ist die Zucht von Tieren verboten, wenn „züchterische Erkenntnisse“ erwarten ließen, dass dem Nachwuchs Körperteile fehlen, diese schmerzhaft umgestaltet sind oder erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten.

 

Nutztiere sind heute laut Haferbeck, der bei PETA die Rechtsabteilung leitet, nicht nur schneller fett, sondern auch häufiger krank. „Die Tiere wurden auf Leistung gezüchtet, weil die Gesetze zu lasch sind“, meint der Tierrechtler.

 

Die Süddeutsche Zeitung merkt dazu an, dass in der Tat bis heute bindende Leitlinien für die Zucht von Nutztieren fehlen. Eine Kuh gebe heute mehr als doppelt soviel Milch wie in den 60er Jahren, das Euter sei dafür oft entzündet. Und Puten würden binnen 22 Wochen doppelt so schwer wie vor einigen Jahrzehnten und könnten vor lauter Brust kaum laufen, bei Hähnchen sei es kaum anders.

 

Selbst die Tierärztekammer habe laut der SZ letztes Jahr schon Alarm geschlagen, nur seien den Tierärzten die Hände gebunden. Und das Bundeslandwirtschaftsministerium reagiere nicht; auch nicht auf den Bundesratsbeschluss aus 2003. Auf Anfrage der Zeitung teilte das Ministerium mit, man wolle den Vollzugsbehörden den Entscheidungsspielraum lassen. Wie sooft beim Thema Tierschutz schiebe das BMEL die Verantwortung auf die Länder, kritisiert die SZ weiter.

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