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Pachtpreisbremse durch Agrarstruktursicherungsgesetz: Landvolk sieht Bedenken bestätigt

Unter dem plakativen Namen „Pachtpreisbremse“ hat Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer den Entwurf eines Agrarstruktursicherungsgesetzes vorgelegt. Das Landvolk Niedersachsen hat dazu im Beteiligungsverfahren erhebliche Bedenken geäußert und sieht sich in seiner Kritik nun bestätigt.

Lesezeit: 3 Minuten

Unter dem plakativen Namen „Pachtpreisbremse“ hat Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer den Entwurf eines Agrarstruktursicherungsgesetzes vorgelegt. Das Landvolk Niedersachsen hat dazu im Beteiligungsverfahren erhebliche Bedenken geäußert und sieht sich in seiner Kritik nun bestätigt.


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Der Verband der Familienbetriebe Land und Forst hat zu dem Gesetzentwurf bei dem Kölner Staatsrechtler Prof. Otto Depenheuer ein Gutachten in Auftrag gegeben, er stuft den Gesetzentwurf als verfassungswidrig ein. Das Rechtsgutachten bestätigt damit die Bedenken des Berufsstandes. „Wir hoffen nun, dass Minister Meyer einlenkt, unser Angebot annimmt und sich gemeinsam mit uns an einen Tisch setzt, um den Entwurf zu überarbeiten“, kommentiert Landvolkvizepräsident Albert Schulte to Brinke.


Wie das Landvolk argumentiert auch der Staatsrechtler, dass der Gesetzentwurf unzulässig in die Grundrechte der betroffenen Landwirte eingreife. Zudem liege der Entwurf  jenseits der Gesetzgebungskompetenz des Landes.Depenheuer kommt in seiner Expertise zu dem Ergebnis, dass insbesondere das geplante Veräußerungsverbot gegen die Eigentumsgarantie von Artikel 14 des Grundgesetzes verstößt. Da es einem Landwirt laut Entwurf ab einer bestimmten Betriebsgröße nicht mehr möglich sein soll, seinen Betrieb durch Zukauf oder Zupacht landwirtschaftlicher Flächen zu erweitern, sei auch das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Artikel 12 betroffen.


Nach dem Entwurf soll Betrieben, denen ein Viertel oder mehr einer Gemarkung gehört, ein Zuerwerb komplett untersagt werden können. Das soll auch für Betriebe gelten, deren Flächen mehr als rund 330 ha umfassen. Darüber hinaus sieht Depenheuer auch das Gleichheitsgebot in Artikel 3 berührt.


Aus seiner Sicht gelingt es in dem Gesetzentwurf „nicht ansatzweise“, die unterschiedliche Behandlung großer und kleinerer landwirtschaftlicher Familienbetriebe sachgerecht zu begründen. Zudem stellt die vorgesehene Neuregelung des landwirtschaftlichen Bodenverkehrsrechts nach den Ausführungen des Juristen „eine Form des Erschleichens einer Landeskompetenz für das landwirtschaftliche Kartellrecht“ dar. Tatsächlich handle es sich jedoch um „Bodenverteilungspolitik“.


Oesterhelweg: Meyer darf Entwurf nicht in den Landtag einbringen


Auch Frank Oesterhelweg, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, hält den Plan für verfassungswidrig: „Der Gesetzentwurf ist nicht nur ein Angriff auf Grundrechte wie die Berufsfreiheit, die Eigentumsgarantie und die Gleichbehandlung – das Land Niedersachsen verfügt nicht einmal über die notwendige Kompetenz für ein solches Gesetz.“


Zwar hätten die Länder seit der Föderalismusreform 2006 über das Bodenverkehrsrecht die Möglichkeit, die bauliche Nutzung von Grundstücken zu regulieren. Der Entwurf ziele jedoch darauf ab, die Vergrößerung landwirtschaftlicher Betriebe über einen Eingriff in das Eigentumsrecht zu verhindern: „Der Gesetzentwurf kommt einer Enteignung der Landwirte gleich und bedeutet in der Konsequenz ein Berufsverbot. Damit geht der Minister zu weit“, so Oesterhelweg. Er kündigte an, gegen das "absolut praxisferne Vorhaben" der rot-grünen Landesregierung vorgehen. Minister Meyer dürfe seinen Entwurf nicht in den Landtag einbringen.

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