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Peta verklagt Naturfotograf im Namen des Affen

Die Grünen fordern bekanntlich ein bundesweites Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen. Die Tierrechtsorganisation Peta geht einen Schritt weiter und klagt in den USA direkt im Namen eines Tieres, dessen Rechte sie nicht gewahrt sieht.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Grünen fordern bekanntlich ein bundesweites Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen. Die Tierrechtsorganisation Peta geht einen Schritt weiter und klagt in den USA direkt im Namen eines Tieres, dessen Rechte sie nicht gewahrt sieht. Eine unglaubliche Posse, die einen unheilvollen Blick in die Zukunft erahnen lässt.

 

Es geht um das berühmte Foto eines grinsenden Schopfmakaken aus Sulawesi. Der Naturfotograf David Slater (52) aus England hatte seine Kamera im Dschungel aufgestellt, da er bemerkte, dass die Tiere Interesse am Klicken des Auslösers zeigten. Als ein Tier grinsend diesen betätigte, entstand das Foto. (einfach David Slater bei Google eingeben)


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Peta hat den Tierliebhaber Slater daraufhin im Namen des abgebildeten Affen verklagt, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Weil der den Auslöser drückte, sollen ihm die Urheber- und Lizenzrechte zustehen, argumentieren die Aktivisten. Die Richter beim Berufungsgericht San Francisco prüfen nun, ob ein Tier Rechte besitzen kann, als Fotograf zählt oder bloß ein Objekt ist. Und wie bewusst sich der Affe seines Verhaltens war. David Slater kann nur sagen: „Ja, der Affe hat den Auslöser gedrückt.“


Für Wikipedia war der Fall schon vorher klar: Das Wissensportal veröffentlichte Slaters Bilder frei zugänglich. Slater klagte dagegen und verlor. Und da das Bild auf Magazinen, Tassen, T-Shirts und tausendfach im Internet auftauchte, stieg dann Peta mit seiner Klage ein.


Für die Süddeutsche Zeitung geht es beim dem vermeintlichen Einsatz für Tierrechte längst um den Kampf um Aufmerksamkeit. Je mehr Aufmerksamkeit, desto mehr Spenden. Heute, wo sich Aufmerksamkeit in Klicks misst, müssen spektakuläre Fälle her, radikale Thesen, starke Bilder. Dass die Tierrechtler jetzt gegen einen Tierfotografen klagen, der eigentlich auf derselben Seite steht, sein ein Novum. Es gehe in dem Prozess jetzt tatsächlich um die Frage, ob jeder im Namen irgendeines Tieres prozessieren kann – was Munition für Tierschützer sein könnte; und verhängnisvoll für Menschen wie Slater.


Denn Slater selbst soll inzwischen pleite sein. Anders als in Deutschland bleiben Verfahrenskosten zum Teil auch auf dem Verklagten hängen, auch wenn er siegreich aus dem Fall hervorgehen sollte. Die Süddeutsche Zeitung zitiert den resignierten Fotografen mit den Worten, er wünsche sich, diese verdammten Foto nie gemacht zu haben. Das Fotografieren hat er an den Nagel gehängt. Er könne seiner Tochter inzwischen auch kein Fahrrad und keine Reisen mehr zu Wildtieren schenken.


Übrigens:

Die deutsche Wissenschaftlerin und Affenexpertin Antje Engelhardt hatte Peta zunächst in dem Gerichtsverfahren unterstützt. Als sie sich in der Zusammenarbeit mehr und mehr unwohl fühlte, stieg sie aus. Bei einem Gesprächsversuch mit dem amerikanischen Peta-Anwalt rief dieser die Polizei und zeigte sie wegen Hausfriedensbruch an. Auch sie hat nun ihr eigenes Gerichtsverfahren in den USA.

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