Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus News

Prinz Salm warnt vor Eingriffen in den Bodenmarkt

In der Diskussion um eine stärkere Reglementierung des Bodenmarktes hat sich der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst, Prinz zu Salm-Salm, zu Wort gemeldet. Politischen Eingriffen erteilte er trotz des Einstiegs von Investoren und einer regional steigenden Konzentration des Bodeneigentums eine Absage.

Lesezeit: 2 Minuten

In der Diskussion um eine stärkere Reglementierung des landwirtschaftlichen Bodenmarktes hat sich der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst, Michael Prinz zu Salm-Salm, zu Wort gemeldet. Gegenüber Agra-Europe erteilt Prinz Salm politischen Eingriffen trotz des Einstiegs von Investoren und einer regional steigenden Konzentration des Bodeneigentums eine Absage. Hierfür gebe es „keinen unmittelbaren Grund“.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Aus Sicht des Verbandsvorsitzenden bietet das geltende Grundstückverkehrsgesetz „ein hinreichendes Instrumentarium“, Gefahren für die Agrarstruktur abzuwenden. Zusätzliche Instrumente der Grundstückslenkung seien nicht angebracht.


Mit Nachdruck warnt Prinz Salm davor, die freie Verfügbarkeit über das Eigentum auszuhöhlen. Die Einführung von Erwerbs- und Eigentumsobergrenzen oder eine Ausweitung der Vorkaufsrechte zugunsten der Siedlungsunternehmen lehnt er explizit ab. Für gerechtfertigt hält der Unternehmer in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Finanzbereich, dass Anteilsverkäufe vom Grundstückverkehrsgesetz nicht erfasst werden. Die Veräußerung von Anteilen habe keine unmittelbare Auswirkung auf die Agrarstruktur, lautet seine Begründung. In der Regel würden die Erwerber mit der Übernahme der Anteile landwirtschaftliche Unternehmer. Dagegen sei „weder heute noch in Zukunft etwas einzuwenden“.


Keine Veranlassung sieht der Vorsitzende zur Kritik am Engagement von Investoren. Das sei insbesondere eine Folge der gestiegenen Rentabilität in der Landwirtschaft und der günstigen Finanzierungsbedingungen. Weder eine Betätigung von Investoren als landwirtschaftliche Unternehmer noch eine Weiterverpachtung an Landwirte sind aus seiner Sicht zu beanstanden.


Einzelfall


Keine generellen strukturpolitischen Schlussfolgerungen lassen sich nach Auffassung von Prinz Salm aus der Insolvenz der KTG Agrar ziehen. Es handele sich um einen Einzelfall. Das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht der Landwirtschaft werde nicht beeinträchtigt.


Die Erwartung, dass es im Zuge des Insolvenzverfahrens zu einem weiteren Einstieg außerlandwirtschaftlicher Investoren kommt, teilt der Rheinland-Pfälzer nicht. Er begründet dies damit, dass ein Teil der Flächen wieder in die Verfügung der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) kommen werde, die an KTG-Unternehmen mehr als 1 000 ha verkauft und mehr als 3 000 ha verpachtet habe. Deren Weiterverkauf obliege damit dem Staat.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.