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„Privatisierungspflicht im Einigungsvertrag war Geburtsfehler der Deutschen Einheit“

Im Schweriner Landtag sind sich die Abgeordneten einig, dass die einseitige Verteilung landwirtschaftlicher Flächen und die hohen Bodenpreise kleinen Landwirten Probleme bereiten. Seit 1991 wurden allein in Mecklenburg-Vorpommern 2,7 Milliarden Euro in Bodenkäufe investiert. Damals lag der Preis bei 2.000 Euro/ha.

Lesezeit: 3 Minuten

Im Schweriner Landtag sind sich die Abgeordneten einig, dass die einseitige Verteilung landwirtschaftlicher Flächen und die hohen Bodenpreise kleinen Landwirten Probleme bereiten. Seit 1991 wurden allein in Mecklenburg-Vorpommern 2,7 Milliarden Euro in Bodenkäufe investiert. Damals lag der Preis bei rund 2.000 Euro pro Hektar. In den vergangenen 5 Jahren sind die Preise um weitere 120 % gestiegen – haben sich also mehr als verdoppelt. Während 2010 noch rund 9.200 Euro je Hektar Land gezahlt wurden, sind es heute im Schnitt 20.000 Euro je Hektar.


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Nach Ansicht von Landwirtschaftsminister Till Backhaus ist daran insbesondere der durch die Privatisierungspflicht laut Einigungsvertrag erzeugte Kaufzwang schuld, der die Bodenpreise zum Teil in abenteuerliche, völlig unrealistische Höhen getrieben und Investitionen in wertschöpfungsintensive Produktionszweige oftmals verhindert hat. „Das war ein Geburtsfehler der Deutschen Einheit. Das Ganze jetzt begrenzen und zurückzuholen, gleicht dem Versuch, Zahncreme zurück in die Tube drücken zu wollen“, so Backhaus.


Eine große Hürde auf dem Weg hin zu einer fairen Bodenverteilung sei allerdings die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, dass der Wert eines Grundstückes, dem so genannten Marktwert angenähert sein muss. „Das heißt, dass sich die Genehmigungsbehörden beim Verkauf von Grund und Boden per Gesetz an den höchsten Geboten orientieren müssen, nicht am eigentlichen Ertragswert des Grundstückes. Kleine Landwirte können bei diesen Preisen nur schwer mithalten“, erklärte der Minister.


Auch sei es ein Trugschluss, dass der Gesetzgeber ortsansässigen Landwirten eine Sonderstellung einräumen könne. „Ein solches Erwerbsprivileg würde der europäischen Kapitalverkehrsfreiheit widersprechen“, sagte er weiter.


Ebenso wies der Minister darauf hin, dass man nicht per se alle außerlandwirtschaftlichen Kapitalanleger über einen Kamm scheren dürfe. „Es gibt viele positive Beispiele, die zeigen, dass es Investoren gibt, die die Bezeichnung Heuschrecke nicht verdienen und sich in den Dörfern engagieren wie heimische Landwirte auch“, erklärte Backhaus, weswegen das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner ersten Entscheidung aus dem Jahre 1967 und 1969 Kapitalanlage als alleiniges K.o.-Kriterium ausschloss.


Die rechtlichen Probleme würden noch bei weitem übertroffen, wenn es um den Erwerb von Unternehmensanteilen geht. In einem solchen Fall greift das Gesellschaftsrecht, das außerhalb der Kompetenz der Landesgesetzgebung liegt.


Dennoch stelle sich das Landwirtschaftsministerium dieser Herausforderung: „Wir haben erste Eckpunkte für eine Gesetzesinitiative erarbeitet und diese mit Vertretern des Berufsstandes erörtert. Der von mir selbst gesetzte Zeitplan, bis zum Ende des Jahres einen Entwurf vorzulegen, steht unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu einem Zerwürfnis zwischen der Politik und den Landwirten kommt – wie es leider in Bezug auf entsprechende Gesetzesinitiativen in Sachsen-Anhalt oder Niedersachsen zu beobachten war.“ Minister Dr. Backhaus setzt hier auf den fachlichen Dialog mit dem Berufsstand, bevor die eigentliche Formulierung konkreter Gesetzesregelungen stattfindet. „Ich betone ausdrücklich: Das Grundstücksverkehrsgesetz ist ein Gesetz für und nicht gegen die Landwirte.“

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