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Streit um Patente auf Braugerste

Das Europäische Patentamt (EPA) in München verhandelte am Dienstag einen von zwei Einsprüchen gegen Patente der Bierkonzerne Heineken und Carlsberg. Die Patente betreffen Gerstenpflanzen mit Gen-Veränderungen, die Vorteile für den Brauprozess ergeben sollen, berichtet die Deutsche Presseagentur.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Europäische Patentamt (EPA) in München verhandelte am Dienstag einen von zwei Einsprüchen gegen Patente der Bierkonzerne Heineken und Carlsberg. Die Patente betreffen Gerstenpflanzen mit Gen-Veränderungen, die Vorteile für den Brauprozess ergeben sollen, berichtet die Deutsche Presseagentur.

 

Insgesamt beteiligten sich 40 Organisationen an den Einsprüchen. Neben zahlreichen Nichtregierungsorganisationen sprechen sich auch Züchtungsunternehmen, Landwirtschaftsverbände wie IFOAM und Copa/Cogeca und mittelständische Brauereien gegen Biopatente aus und fordern eine rechtliche Nachbesserung.



2017 hat das EPA festgelegt, dass Pflanzen nur patentierbar sind, wenn sie etwa mittels Gentechnik gezielt so verändert wurden, dass sie ein neues Merkmal aufweisen, etwa gegen Schädlinge oder Dürre resistent sind oder verbesserte Erträge abwerfen. Nach der Anhörung zu dem ersten Einspruch verhandelt das Patentamt den zweiten am 8. Oktober. Insgesamt haben sich 40 Organisationen an den Einsprüchen beteiligt.



„Nach EU-Recht dürfe es solche Patente gar nicht mehr geben“



„Die Entscheidung ist eine Lizenz für den Ausverkauf unseres Kulturpflanzenerbes, nicht nur bei Braugerste. Daran ändern auch Begrenzungen bei der Reichweite des Patents wenig“, sagt Harald Ebner, Sprecher der Grünen für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik.  Nach EU-Recht dürfe es solche Patente gar nicht mehr geben. „Doch Konzerne wie Carlsberg und Heineken nutzen unter Mithilfe des Europäischen Patentamtes Rechtsunklarheiten aus, um das Verbot zu umgehen.“, so Ebner weiter.


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Großkonzerne bauen mit solchen Patenten ihre marktbeherrschende Stellung auf dem Saatgutmarkt noch weiter aus. Dabei sei der freie Zugang zu einer breiten Sortenvielfalt notwendig, um züchterischen Herausforderungen wie den Folgen der Klimakrise begegnen zu können und so langfristig die Ernährungssicherheit in Europa und weltweit zu sichern, ist sich Ebner sicher.



„Die Bundesregierung gaukelt in ihrem aktuellen Biopatentbericht vor, derartige Patente auf konventionelle Züchtungen seien nicht länger möglich. Doch die aktuelle Entscheidung des EPA straft sie Lügen.“, erklärt der Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik. Er fordert  ein Reinheitsgebot für das Bio-Patentrecht ohne Schlupflöcher.



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