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RLP: Neues Landesnaturschutzgesetz bringt Umbruchverbot und mehr Einfluss für Umweltverbände

„Wir wollen ökologisch wertvolle Flächen wie Streuobstwiesen oder artenreiche Trockenrasen und Weiden erhalten, den Flächenverbrauch begrenzen und vorhandene Flächen für den Naturschutz aufwerten“, erklärte die rheinland-pfälzische Agrarministerin Ulrike Höfken bei der Vorstellung des neuen Landesnaturschutzgesetzes.

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„Wir wollen ökologisch wertvolle Flächen wie Streuobstwiesen oder artenreiche Trockenrasen und Weiden erhalten, den Flächenverbrauch begrenzen und vorhandene Flächen für den Naturschutz aufwerten“, erklärte die rheinland-pfälzische Agrarministerin Ulrike Höfken am Dienstag bei der Vorstellung des neuen Landesnaturschutzgesetzes.


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Die Landesregierung will dabei neue Schwerpunkte beim Grünlanderhalt und den Regeln für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen setzen. So sollen zum Ausgleich für Eingriffe in die Natur verstärkt Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen erbracht werden. Die könnten zum Beispiel darin bestehen, Wald naturnah umzubauen, Flächen zu entsiegeln oder den Boden durch Ökolandbau zu verbessern. „Dadurch soll z.B. eine Streuobstwiese nicht ‚nur‘ gepflanzt, sondern auch bewirtschaftet und somit gepflegt werden“, so Höfken.



Die Grünen-Politikerin erinnerte daran, dass in den letzten zehn Jahren in Rheinland-Pfalz 22.000 ha Grünland verschwunden seien. Die Umwandlung von Grünland, zum Beispiel in Ackerland soll daher zukünftig grundsätzlich unzulässig sein, erklärte sie.



In Schutzgebieten wie dem Nationalpark, Naturschutzgebiete und Natura 2000-Gebieten verbiete das Landesnaturschutzgesetz zudem grundsätzlich die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen, führte Höfken eine weitere Neuerung an. Es müsse verhindert werden, dass hier Tier- und Pflanzenarten durch gentechnisch veränderte Organismen gefährdet werden.



„Naturschutz braucht die Einbindung des Ehrenamtes und der Verbände. Das neue Landesnaturschutzgesetz will daher die Mitwirkungsmöglichkeit der Naturschutzverbände erweitern. Neu ist auch, dass Unternehmen Beauftragte für Naturschutz auf freiwilliger Basis berufen können“, berichtete Höfken weiter.



Der Gesetzentwurf wird nun den Verbänden zur Stellungnahme übersandt und voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte im Parlament beraten. Ministerin Höfken rief die Verbände und Organisationen aus Umwelt-, Naturschutz und Landwirtschaft auf, Vorschläge einzubringen.

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