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RLV hält Klage wegen Nitratbelastung für unbegründet

Die EU-Kommission hat gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie Klage eingereicht. Vor dem Hintergrund, dass derzeit ein konstruktiver Austausch zwischen der EU und der Bundesregierung über den Entwurf für eine neue Düngeverordnung stattfindet, hält der RLV diese Klage für unbegründet.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Kommission hat gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht.


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Vor dem Hintergrund, dass derzeit ein konstruktiver Austausch zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung über den Entwurf für eine neue Düngeverordnung stattfindet, hält der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) diese Klage für unbegründet.


Darüber hinaus macht der Verband darauf aufmerksam, dass die von der Bundesregierung 2012 übermittelten Zahlen sowie mehrere Berichte deutscher Behörden aus jüngster Zeit kein repräsentatives Urteil zur Wasserqualität in Deutschland zuließen, da sie auf einer sehr schmalen und vor allem selektiven Datengrundlage basierten.


Für den Bericht, den Bund und Länder zur Einschätzung der Gewässerqualität in Deutschland an die EU-Kommission senden, würden nur knapp 170 Messstellen an besonders ausgewählten Standorten ausgewertet. "Damit kann keiner über die Wasserqualität in ganz Deutschland urteilen", stellt der RLV fest. Dagegen zeige eine repräsentative Auswertung von bundesweit 800 Messstellen, dass der strenge Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser in über 85 % korrekt eingehalten werde. "Dies ist ein Beweis dafür, dass unsere Bauern verantwortungsvoll düngen und auf den Gewässerschutz achten", so der RLV.


Wie der Verband weiter mitteilt, habe die Landwirtschaft die Stickstoffdüngung seit den 1980er Jahren kontinuierlich verbessert und deren Wirkungsgrad erhöht, wie das Umweltbundesamt in seinem Umweltbericht 2015 aufzeige. Die Einträge von Nährstoffen aus der Landwirtschaft in Oberflächengewässer seien verringert worden, bei Stickstoff um 44 %, bei Phosphor um 69 %. Gleichzeitig seien die Getreideerträge um die Hälfte gesteigert worden.


Aus Sicht des RLV sind  Bundeslandwirtschaftsministerium, das Bundesumweltministerium und die Bundesländer wegen der jetzigen Klage gefordert, die Novelle der Düngeverordnung und des Düngegesetzes zügig auf den Weg zu bringen. Dabei dürfe die Novelle der Düngeverordnung keine für die Betriebe weitreichende Verschärfungen und Einschränkungen der Düngepraxis bringen, die zu höheren Kosten, mehr Bürokratie und auch zur Beschleunigung des Strukturwandels führen könnten. Kernaufgabe eines jeden Landwirtes bleibe es, im Hinblick auf die Nährstoffe verlustarm zu wirtschaften und die Effizienz zu verbessern.


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