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EU-Mitgliedstaaten stimmen für neue EU-Ökoverordnung

Am Montag haben die EU-Mitgliedstaaten der Überarbeitung der Vorschriften für den Ökolandbau zugestimmt. Die EU-Kommission begrüßte den Beschluss. Bei den Biobauern ist die Revision umstritten.

Lesezeit: 4 Minuten

Am Montag haben die EU-Mitgliedstaaten der Überarbeitung der Vorschriften für den Ökolandbau zugestimmt. Die EU-Kommission begrüßte den Beschluss. Bei den Biobauern ist die Revision umstritten.


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Die EU-Mitgliedstaaten haben am Montag der Reform der EU-Ökoverordnung zur Erzeugung und die Kennzeichnung von biologischen Erzeugnissen im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) zugestimmt. Bereits am 28. Juni hatte es dazu eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament gegeben. Die EU-Mitgliedstaaten verabschiedeten den Text nun ohne Änderungen. Am Mittwoch soll eine Abstimmung im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments (EP) folgen. Beides sind Vorentscheidungen, die vom EU-Agrarrat und vom Plenum des EP noch bestätigt werden müssen. Die neue Ökoverordnung könnte dann ab dem 1. Januar 2021 gelten.


EU-Kommission drängt auf einen Abschluss der Verhandlungen


Die EU-Kommission begrüßte den Beschluss. Sie hofft darauf, dass die Vorschriften damit ab 2021 in Kraft treten. Dies werde den Erzeugern, Betreibern und Handelspartnern genügend Zeit geben, sich an den neuen Rahmen anzupassen, heißt es am Montag von Seiten der EU-Kommission. „Der heutige Beschluss des Rates ist ein weiterer Meilenstein für die Öko-Branche; er sorgt dafür, dass dieser große und rasch wachsende Wirtschaftssektor sich bei seiner weiteren Ausdehnung auf klare Regeln stützen kann und Erzeuger darauf vertrauen können, dass sie dieselben Wettbewerbsvoraussetzungen haben wie Erzeuger aus Nicht-EU-Ländern, die ihre Öko-Produkte in die EU importieren“, sagte EU-Landwirtschaftskommissar Phil Hogan.


Deutschland ist skeptisch und hat sich enthalten


Doch ganz so unumstritten, wie die Kommission es darstellt, ist die Revision nicht. Deutschland hat sich bei der Abstimmung am heutigen Montag enthalten. Noch Ende vergangener Woche hatte sich Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt um eine Verschiebung der Abstimmung über die Revision der EU-Ökoverordnung bis zum Januar 2018 bemüht. Die deutschen Ökoverbände und der Deutsche Bauernverband sprechen gar von einer Existenzbedrohung für die hiesige Ökobranche. Sie fürchten vor allem den Passus in der Ökoverordnung, nach dem die bloße „Präsenz“ von Pflanzenschutzmittelrückständen in Bioprodukten unzulässig sei. Damit könnten Ökolandwirte für Rückstandsfunde außerhalb ihrer Verantwortung haftbar gemacht werden, so die Befürchtung.


Ökoverbände hoffen weiter auf Änderungen


Entsprechend fordert der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) auch weiterhin Änderungen am Verordnungstext. „Die EU-Kommission muss jetzt zusammen mit dem -Parlament und dem -Agrarrat dafür sorgen, dass die Schwachpunkte der neuen Öko-Basis-Verordnung über die Detailregelungen behoben werden“, sagte der BÖLW-Vorsitzende Felix Prinz zu Löwenstein. Er lobt Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt, er habe in den vergangenen Monaten dazu beigetragen, grobe Fehler aus den Entwürfen zu tilgen. Ebenso äußert er sich dankbar über die klare Haltung der Bundesländer, die sich seit langem für weitreichende Veränderungen an der EU-Ökoverordnung aussprechen. Nun müsse es in Brüssel noch weitere „praktikablen Lösungsvorschläge beim Durchführungsrecht“ geben, so zu Löwenstein.


Der Grüne Häusling äußert sich zufrieden


Der Grüne Europaabgeordnete Martin Häusling hingegen äußerte sich heute zufrieden. Er wirbt seit langem für einen Abschluss der EU-Ökoverordnung. „Ich freue mich sehr, dass bei der heutigen Abstimmung zur Öko-Verordnung eine solide Mehrheit von 19 Mitgliedstaaten für die Verabschiedung der Öko-Verordnung gestimmt hat“, kommentierte er das Ergebnis vom Montag. Er sei davon überzeugt, dass nun auch die Mehrheit im Landwirtschaftsausschuss des EP den Kompromiss unterstützen werde.


SPD wittert Rechtsunsicherheit


Ganz anders wertet die SPD den Beschluss. „Der verabschiedete Vorschlag zur Revision der Öko-Verordnung ist in vielerlei Hinsicht problematisch“, sagte die SPD-Europaparlamentarierin Maria Noichl. Schon heute sei klar, dass durch die neuen Auflagen zur Vermeidung von Kontaminationen Belastungen auf den Sektor zukommen würden, so Noichl weiter. Sie sieht mit dem Verordnungstext keine Rechtssicherheit für die ökologische Landwirtschaft gegeben, da dieser viele delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte beinhalte. Die Bundestagsabgeordnete Rita Hagl-Kehl bemängelt: „Kritisch sind vor allem die geringen Standards im Bereich Tierhaltung, das Thema Öko-Kontrollen sowie den höheren Bürokratieaufwand und die höheren Verwaltungskosten."

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