Die Bundesregierung wird prüfen, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen erforderlich sind, um - wie im Koalitionsvertrag vereinbart – die Genossenschaft als nachhaltige und krisenfeste Unternehmensform in den unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen zu stärken. Das geht aus einer Antwort des Bundesjustizministeriums vom 25. Juli auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
Demnach sehen bereits die Gesetzesnovellen aus den Jahren 2006 und 2017 wichtige Schritte zu einer Stärkung der Mitgliederbeteiligung vor. Für die im Koalitionsvertrag angekündigten Leitlinien für die Vereinbarkeit des Kartellrechts mit dem Genossenschaftswesen seien derzeit aber noch kein konkreter Veröffentlichungstermin und keine inhaltlichen Eckpunkte festgelegt, heißt es weiter.
Zunächst solle unter Einbeziehung von Vertretern der Genossenschaften deren Bedarf an Rechtsklarheit in Bezug auf die Vereinbarkeit des Kartellrechts weiter konkretisiert werden.
Zur Belastung besonders kleinerer Genossenschaften durch die regelmäßigen Pflichtprüfungen verweist die Bundesregierung auf die im Jahr 2017 eingeführte vereinfachte Prüfung, mit der es aber noch keine hinreichenden Erfahrungen gebe. Eine gänzliche Abschaffung der Pflichtprüfung komme aber nicht in Betracht.
Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung werde einen in jüngerer Zeit auch durch die Medien bekanntgewordenen Fall einer insolventen Genossenschaft zum Anlass nehmen, um zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen erforderlich seien, um die Aufsicht im Bereich der Genossenschaften zu verbessern. Derzeit lägen jedoch noch keine umfassenden gesicherten Erkenntnisse zu diesem Fall vor.