Nordrhein-Westfalen hatte 2013 versucht, den Brütereien das Töten von Eintagsküken zu verbieten. Die Brütereien hatten hiergegen Rechtsmittel eingelegt; der Rechtsstreit ist noch nicht entschieden. Demnächst wird sich mit dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun das höchste deutsche Verwaltungsgericht mit der Frage befassen, ob die Tötung männlicher Eintagsküken mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist.
Für NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel ist das schlicht Tierquälerei und mit den Grundsätzen eines ethischen Tierschutzes nicht vereinbar, stellte der Grünen-Politiker vergangene Woche im Rahmen eines Fachgesprächs der Verrbraucherzentrale NRW mit zahlreichen Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verrbraucherschaft in Düsseldorf klar.
Wichtig sei, nach geeigneten, praxisgerechten Optionen zu suchen, die das Töten von Eintagsküken künftig entbehrlich machen. Die von Seiten der Industrie und des Bundes favorisierte Option, männliche Küken bereits vor dem Schlüpfen im Ei durch Geschlechtsbestimmung zu identifizieren, löse das Problem nicht, weil es nur an den Symptomen ansetze, nicht aber an der Ursache: Der immer mehr voran schreitenden einseitigen Leistungszucht in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung.
Remmel: "Die technischen Gerätschaften sind erst in einigen Jahren praxisreif und teuer. Nordrhein-Westfalen setzt daher auf praxisnahe Alternativen wie die Mast von Bruderhähnchen. Hierzu gibt es im Lebensmitteleinzelhandel bereits wichtige und praktikable Initiativen, über die bei dem Expertenworkshop bei der Verbraucherzentrale diskutiert wurde."
Eine weitere Möglichkeit sei die Verbreitung von Zweinutzungshühnern, die nicht nur Eier legen, sondern auch Fleisch ansetzen. "Wichtig ist, dass man nicht nur einseitig auf eine Lösung setzt, sondern kreativ die verschiedenen Möglichkeiten nutzt und fördert. Gerade im Gelfügelbereich brauchen wir mehr Vielfalt", so das Fazit des Landwirtschaftsministers.