Die annähernd 600 000 Rentnerinnen und Rentner in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) können sich erneut auf einen spürbaren Anstieg ihrer Altersbezüge einstellen. Nach der vergangene Woche vom Bundeskabinett beschlossenen Rentenwertbestimmungsverordnung 2018 beträgt die Rentenerhöhung zum 1. Juli dieses Jahres in Westdeutschland 3,2 % und in Ostdeutschland 3,4 %.
Die Sätze gelten für die gesetzlichen Renten ebenso wie für die Renten in der AdL. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nannte als Faktoren, die zu der positiven Entwicklung bei den Renten führten, die gute Lage am Arbeitsmarkt sowie die Lohnsteigerungen der Vergangenheit. Für Heil „ist und bleibt“ die gesetzliche Rente „die zentrale Säule der Alterssicherung in Deutschland“. Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 2,93 % in den alten und 3,06 % in den neuen Ländern.
Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit rechnerisch 0,29 Prozentpunkten positiv auf die Rentenanpassung aus.
Erstmals greifen in diesem Jahr für die neuen Bundesländer die Regelungen des Rentenüberleitungsabschlussgesetzes. Danach ist der aktuelle Rentenwert Ost mindestens so anzupassen, dass er 95,8 % des Westwertes erreicht. Kommt es unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung in den neuen Ländern in der Anpassungsformel jedoch zu einem günstigeren Ergebnis, wird dieses angewendet. Das ist in diesem Jahr der Fall.