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Einigung zur Düngeverordnung: Das steht im Entwurf

Deutlich verschärfte Anforderungen sieht der Entwurf zur Novelle der Düngeverordnung vor, auf den sich das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium verständigt haben und der jetzt an die Länder sowie an Verbände verschickt worden ist. Was auf die Bauern zukommt, lesen Sie hier...

Lesezeit: 4 Minuten

Deutlich verschärfte Anforderungen sieht der Entwurf zur Novelle der Düngeverordnung vor, auf den sich das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium verständigt haben und der jetzt an die Länder sowie an Verbände verschickt worden ist.


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Wie bereits bekannt, sollen die Sperrfristen für die Ausbringung stickstoffhaltiger Düngemittel ausgeweitet werden. Auf Ackerland soll das Verbot in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Januar gelten. Erstmals soll für Festmist eine Sperrfrist eingeführt werden, die vom 15. November bis zum 31. Januar reicht. Der Beginn der Sperrfrist soll künftig um vier Wochen von den Ländern verschoben werden können, ohne dabei jedoch die Gesamtdauer zu verkürzen.


Neu ist eine Regelung zur Begrenzung der Phosphatdüngung. Ab 2018 soll auf sehr hoch mit Phosphor versorgten Böden die Düngung auf die Hälfte der Nährstoffabfuhr begrenzt werden.


Ausgeweitet werden sollen die Mindestabstände für die Stickstoff- und Phosphatdüngung in der Nähe von Oberflächengewässern und auf Flächen mit Hangneigung zu Oberflächengewässern. Ein Verbot der Düngung auf Flächen mit mehr als 15 % Hangneigung soll es nicht geben.


Neu aufgenommen werden Vorschriften für Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdünger. Güllelagerstätten sollen ein Fassungsvermögen von mindestens sechs Monaten aufweisen müssen. Eine Lagerkapazität von neun Monaten sollen hingegen Betriebe mit hohem Viehbesatz oder ohne eigene Aufbringungsflächen nachweisen müssen.


In die Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar sollen alle organischen und organisch-mineralischen Düngemittel einbezogen werden, einschließlich pflanzlicher Gärrückstände.


Wie erwartet sieht der Entwurf eine Reihe von Länderöffnungsklauseln vor. Beispielsweise sollen die Länder in besonders mit Nitrat belasteten Gebieten das Fassungsvermögen für Güllelager auf sieben Monate erhöhen und die zusätzliche Nachdüngung aufgrund vorangegangener Witterungsereignisse deckeln können.


Schmidt: Guter Kompromiss


„Dieser Verordnungsentwurf stellt einen guten Ausgleich zwischen Umweltinteressen einerseits und praktikablen Lösungen für die Landwirtschaft andererseits dar", erklärte Bundesagrarminister Schnidt heute zur Einigung. "Wir sind uns einig, dass wir unser sauberes und gutes Trinkwasser-Niveau weiter erhalten und weiter verbessern wollen. Gleichzeitig dürfen wir jedoch die Landwirtschaft und vor allem die kleineren Betriebe nicht mit überzogenen Forderung vor das Aus stellen.“


Düngung ist laut Schmidt zuallererst notwendige Nährstoffzufuhr für unsere Nutzpflanzen und deswegen notwendig. Dort wo es Fehlentwicklungen durch zu viel Düngung gebe, werde man korrigieren. Es gebe allerdings auch Regionen, in denen die Böden viele Nährstoffe vertragen und man das Wachstum der Pflanzen nicht ohne umweltpolitische Notwendigkeit bremsen sollte.

 

Der Kompromiss, der nach langen Verhandlungen mit den weiteren beteiligten Ressorts nun gefunden worden sei, sei „austariert“ und werde den vielfältigen Agrarstrukturen in Deutschland gerecht, so Schmidt. „Wir haben uns dafür eingesetzt, dass es auch in Zukunft standortgerechte Lösungen gibt. Die geplante Novelle wird ihre stabilisierende Wirkung nicht verfehlen.“ Er verwies darauf, dass sich die Nitratwerte im Grundwasser nur langsam ändern und es daher einige Jahre dauern werde, bis sich die neuen Maßnahmen messbar auf das Grundwasser auswirken. Er kündigt auch ein erweitertes Messstellennetz für die Zukunft an, um noch genauere Werte zu erhalten und vergleichen zu können.

 

Hintergrundinformation


Nach den Vorgaben der EG-Nitratrichtlinie muss die Düngeverordnung in vierjährigen Abständen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Zudem hält die EU-Kommission Änderungen der Düngeverordnung zur Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie für notwendig. Sie hat wegen unzureichender Umsetzung der Richtlinie im Oktober 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und im Juli 2014 hierzu die mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt.


Auf der Grundlage des Evaluierungsberichts einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur bisher geltenden Düngeverordnung hat das BMEL eine Änderung der Verordnung vorbereitet, die weitgehend auch die aus Sicht der EU-Kommission erforderlichen, zusätzlichen Maßnahmen im Bereich der landwirtschaftlichen Düngung beinhaltet. Für einige der vorgesehenen Regelungen in der neuen Düngeverordnung ist eine Erweiterung der Rechtsgrundlagen im Düngegesetz erforderlich.

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