Im Bundesrat hat heute Morgen eine Mehrheit für die Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft gestimmt. Damit geben die Länder zum 2. Mal nach 2016 ein positives Votum ab. Doch entscheiden muss der Bund.
Die Risikoausgleichsrücklage ist ein Stück weiter auf der politischen Agenda gerückt. Die Bundesländer haben sich heute Morgen mehrheitlich hinter den Antrag von Brandenburg und Bayern für die Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft gestellt. Damit gibt es zum zweiten Mal nach 2016 ein positives Bundesratsvotum für die Rücklage. Bisher ist die Einführung der Risikoausgleichsrücklage jedoch immer an der Bundesregierung und insbesondere an den Einwänden aus dem Bundesfinanzministerium gescheitert. Auch jetzt ist nach dem Bundesratsvotum die Bundesregierung am Zug. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD steht die Risikoausgleichsrücklage allerdings nicht drin. Im Bundestag hat aber schon eine rege Debatte über die Risikoausgleichsrücklage begonnen.
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte in seiner Rede im Bundesrat heute Morgen für die Risikoausgleichsrücklage geworben. Auch der Agrarminister von Baden-Württemberg Peter Hauk (CDU) hatte im Bundesrat für eine Zustimmung der Länder für das Instrument für die Landwirtschaft plädiert. Angesichts des Ausmaßes an Ernteausfällen auf Grund der Dürre in diesem Jahr haben Brandenburg und Bayern in einem Entschließungsantrag im Bundesrat eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage vorgeschlagen. Die bislang zur Verfügung gestellten Hilfsinstrumente reichten nicht aus, um die Schäden zu kompensieren, heißt es in der Entschließung der beiden Länder zur Begründung. Die Bundesregierung solle sie deshalb zügig einführen. Damit die Rücklage möglichst unbürokratisch zur Anwendung kommen könne, sei ein einfaches Verfahren zu wählen, heißt es weiter.
DBV begrüßt Beschluss des Bundesrates zur Risikoausgleichsrücklage
„Mit seinem heutigen Beschluss zur Einführung einer Risikoausgleichsrücklage hat der Bundesrat eine langjährige Forderung des Deutschen Bauernverbandes zur Stärkung des eigenverantwortlichen Risikomanagements landwirtschaftlicher Betriebe aufgegriffen“, sagte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied nach der Entscheidung. Nun sei die Bundesregierung gefordert, diesen Beschluss aufzugreifen und den Betrieben ein einfaches Verfahren zu ermöglichen, forderte Rukwied.
FDP wirbt für ihren Antrag im Bundestag
Die FDP-Bundestagsfraktion hat zur Einführung der Risikoausgleichsrücklage einen Antrag im Bundestag gestellt. „Zu dessen überparteilicher Unterstützung rufe ich auf“, sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Herrn Dr. Gero Hocker nach der Bundesratsentscheidung. Der Bundesrat setze die Bundesregierung mit seinem positiven Votum unter Zugzwang. „Hand in Hand mit den Ländern besteht jetzt die Möglichkeit, ein starkes Zeichen für eigenverantwortliches Risikomanagement in der Landwirtschaft zu setzen“, so Hocker weiter. Die Linken hatten bereits Ende Februar 2018 einen eigenen Antrag für die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft in den Bundestag eingebracht. Dieser wurde aber von den anderen Fraktionen seinerzeit abgeschmettert.
In der nächsten top agrar lesen Sie, wie die Agrarökonomen Prof. Oliver Mußhof und Prof. Norbert Hirschauer von den Universitäten Göttingen und Halle-Wittenberg die Risikoausgleichsrücklage bewerten und welche Ziele der Deutsche Bauernverband (DBV) mit der Ausgleichsrücklage verfolgt.