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Risikomanagementsystem auf den Weg gebracht

In dieser Woche hat der Landesvorstand der Arbeitsgemeinschaft Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AG ELF) der CSU ein Konzept für ein mehrstufiges Risikomanagementsystem in der Land- und Forstwirtschaft einstimmig beschlossen.

Lesezeit: 3 Minuten

In dieser Woche hat der Landesvorstand der Arbeitsgemeinschaft Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AG ELF) der CSU ein Konzept für ein mehrstufiges Risikomanagementsystem in der Land- und Forstwirtschaft einstimmig beschlossen. Insgesamt umfasst das Konzept vier konkrete Maßnahmen, die den Landwirten Anreize geben sollen, künftig besser und überwiegend eigenverantwortlich für markt- und witterungsbedingte Risiken vorzusorgen.

 

„Die diesjährige Dürre verdeutlicht, dass das Risikomanagement im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb immer wichtiger wird. Witterungs- und marktbedingte Risiken werden weiter zunehmen. Deshalb sind staatliche Ad-hoc-Zahlungen, wie die aktuellen Dürrehilfen, weder für die Betriebe noch für den Staat oder die Gesellschaft der richtige Weg. Eine Vollkaskoversicherung kann der Staat über Hilfsprogramme auf Dauer nicht bieten. Stattdessen müssen wir die Betriebe krisenfester Aufstellen und bei der betrieblichen Risikovorsorge unterstützen“, erklärte die Vorsitzende der AG ELF, Marlene Mortler MdB.

 

Das Konzept der AG ELF sieht im Einzelnen vor, die steuerliche Risikoausgleichsrücklage einzuführen, um den Landwirten die Rücklage von Finanzmitteln zur Krisenvorsorge zu erleichtern. Zudem soll der Steuersatz von Mehrgefahrenversicherungen auf das Niveau der Hagelversicherung abgesenkt werden. Hierdurch sollen diese günstiger und für die betriebliche Eigenvorsorge attraktiver werden.

 

Angedacht ist zudem ein betriebsindividuelles, staatlich gefördertes Risikovorsorgekonto. „Es soll dazu beitragen, dass die Betriebe Finanzmittel, zum Beispiel die Gelder der steuerfreien Risikoausgleichsrücklage, ansparen und zweck- und kriteriengebunden zur Krisenbewältigung einsetzen“, sagte Mortler.

 

Daneben soll der 2016 über das Milchmarktsondermaßnahmengesetz eingeführte §32c des Einkommensteuergesetzes zur steuerlichen Gewinnglättung wieder abgeschafft werden. „Das ist sinnvoll, denn der Bayerische Oberste Rechnungshof hat dem §32c in seiner diesjährigen Folgenabschätzung eine nur sehr begrenzte Wirkung bei gleichzeitig hohem bürokratischen Aufwand attestiert“, betonte Mortler.

 

Ergänzt wird das CSU-Konzept durch die Einbindung der bestehenden Nationalen Rahmenrichtlinie (NRR). Die NRR dient insbesondere dazu, existenzgefährdende Schäden in Betrieben auszugleichen, die aus eigener Kraft nicht zu stemmen und durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse entstanden sind.

 

„Mit unserem Maßnahmenpaket drehen wir alle Stellschrauben für ein künftiges Risikomanagement in der Landwirtschaft in die richtige Position. Trotzdem sind die von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf den Weg gebrachten Soforthilfen richtig, um die von der Dürre gebeutelten Landwirte zeitnah und zielgerichtet zu unterstützen“, betonte Mortler. In Bayern rechnet die AG ELF-Vorsitzende mit insgesamt bis zu 60 Millionen an Hilfsgeldern aus dem Bundesprogramm. Beabsichtigt ist, schnellstmöglich die Antragstellung für die betroffenen Betriebe zu ermöglichen.

 

Der Freistaat hat ergänzend bereits Anfang August für Futterbaubetriebe ein Hilfsprogramm zum Aufkauf von Grundfutter auf den Weg gebracht. Jeder  betroffene Betrieb erhält 50 Prozent der Kosten des trockenheitsbedingten Grundfutterzukaufs. Das zeigt: „Bayern liefert! Besonnen, kraftvoll und zuverlässig stehen wir an der Seite unserer Bäuerinnen und Bauern“, betonte Mortler.

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