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SLB: "Privilegierung von Ställen beibehalten!"

In Deutschland wird die Zukunft der Tierhaltung und besonders des Neubaus von Ställen zunehmend intensiver und vehementer geführt. In diesem Zusammenhang wird auch die Privilegierung von Tierhaltungsanlagen (Stallanlagen) im Außenbereich in Frage gestellt. „Dies ist der absolut falsche Weg.

Lesezeit: 3 Minuten

In Deutschland wird die Zukunft der Tierhaltung und besonders des Neubaus von Ställen zunehmend intensiver und vehementer geführt. In diesem Zusammenhang wird auch die Privilegierung von Tierhaltungsanlagen (Stallanlagen) im Außenbereich in Frage gestellt. „Dies ist der absolut falsche Weg. Die Privilegierung der gewerblichen Tierhaltung, die über Verträgen mit anderen Landwirtschaftsbetrieben ihren Flächenbezug sichert, muss unbedingt erhalten bleiben“, erklärte der Präsident des Sächsischen Bauernverbandes, Wolfgang Vogel.

 

„Zunächst diskutieren wir nur die Zukunft größerer Stallanlagen und bald auch die gesamte Tierhaltung. Wir haben in Deutschland und in Sachsen ein hoch wirksames Umwelt- und Tierschutzrecht. Deren Potenziale sollten wir erst voll ausschöpfen, bevor wir derart brutal in das Genehmigungsrecht eingreifen“, so der Präsident weiter. Angesichts der aktuellen Tierschutzdiskussion beim Bund und in den Ländern habe der Bauernverband ein sächsisches wie auch ein bundesweites Verzeichnis tierhaltender Betriebe erstellt. „Wir Tierhalter haben nichts zu verbergen und wollen uns einem ehrlichen und offenen Dialog mit der Gesellschaft stellen. Dabei müssen wir aber auch offen über die Kosten und Konsequenzen veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen reden“, versichert Präsident Vogel.

 

Bezugnehmen auf die aktuelle Kampagne des BUND gegen den Antibiotika-Einsatzes in der Geflügelhaltung, stellt der Verband fest, dass diese lediglich auf der Grundlage von 20 Stichproben basiert und nach Aussagen des BUND keineswegs repräsentativ ist. Gleichwohl stelle sich der deutsche Berufsstand seit längerem dieses Themas und führe als eine Maßnahme das Antibiotika-Monitoring im QS-System ab Frühjahr 2012 ein. Hierbei wird laut Vogel ein lückenloser Nachweis in einer bundesweiten Datenbank über verabreichte Antibiotika in Tierbeständen verpflichtend geführt.

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Investive Förderung in Sachsen muss wie zugesagt erhalten!


Der Landesbauernverbandes (SLB) fordert die sächsische Staatsregierung auf, die investive Förderung der Landwirtschaft wie verbindlich zugesagt auf bestehendem Niveau bis zum Ende der Förderperiode zum 31.12.2013 fortzusetzen. In 2010 wurde der Mittelplafonds für die investive Förderung in der Landwirtschaft (ELER Schwerpunkt 1) um circa 80 Mio. Euro zugunsten des ELER Schwerpunktes 3 „Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“ reduziert. Die Zustimmung des SLB zu dieser Umverteilung wurde nur gegeben, weil das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft verbindlich zugesagt hatte, den Mittelplafonds für die investive Förderung der Landwirtschaft im Bedarfsfall wieder aufzustocken.

 

Angesichts der nunmehr festgestellten Mittelknappheit fordert der Verband von der sächsischen Staatsregierung die Einlösung des gegebenen Versprechens ein. Die diskutierten Modifizierungen der Förder- bzw. Projektauswahlkriterien seien inakzeptabel. Ebenso lehne man die Realisierung der investiven Förderung über Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) in der laufenden Förderperiode ab, da dies dramatische Verschlechterungen der Förderbedingungen zur Folge hätte.

 

Angesichts der Steuermehreinnahmen im Jahr 2011 von etwa 1,5 Mrd. Euro sei es für den SLB absolut nicht hinnehmbar, die Förderbedingungen in der laufenden Förderperiode zu verändern. Die Landwirtschaftsbetriebe, die im Vertrauen auf das Wort der sächsischen Staatsregierung die Realisierung ihrer Investitionen für die Jahre 2012 und 2013 geplant haben, würden in einer nicht akzeptablen Art und Weise benachteiligt und ungerecht behandelt. Gleiches träfe auch auf die landwirtschaftlichen Unternehmen zu, die sich mit ihren Investitionsvorhaben aktuell in der Antragstellung befinden, heißt es in einer Erklärung. (ad)

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