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Sachliche Diskussion zur Ansiedlung des Wolfes nötig

Eine Diskussion darüber, ob Schleswig-Holstein ein geeigneter Lebensraum für den Wolf ist, fordert der Landesbauernverband in einem Positionspapier. Darin stellt er in Frage, dass die Wiederansiedlung des Wolfes mit anderen Nutzungsinteressen der Gesellschaft wie Tourismus oder Deichsicherung vereinbar ist.

Lesezeit: 3 Minuten

Eine Diskussion darüber, ob Schleswig-Holstein ein geeigneter Lebensraum für den Wolf ist, fordert der Landesbauernverband  in einem Positionspapier, das er auf seiner jüngsten Sitzung verabschiedet hat.

 

Der Verband stellt in Frage, dass die Wiederansiedlung des Wolfes mit anderen Nutzungsinteressen der Gesellschaft wie Tourismus oder Deichsicherung vereinbar ist. Vor dem Hintergrund der jüngsten Vorfälle, bei denen Mutterschafe und Lämmer durch einen Wolf getötet oder schwer verletzt wurden, setzt sich der Bauernverband für die gesetzliche Verankerung einer vollständigen Entschädigung der betroffenen Tierhalter ein. Zudem solle der Wolf unter ganzjähriger Schonung in das Jagdrecht aufgenommen werden, betont der BV. Dadurch würde die Jägerschaft neben den Wolfsbetreuern zuständig und die Akzeptanz bei Jägern, Landwirten und Landeigentümern erhöht.

 

Das Positionspapier wird sowohl vom Landesverband Schleswig-Holsteinischer Schafzüchter als auch vom Pferdesportverband Schleswig-Holstein inhaltlich mit getragen und unterstützt.


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Positionspapier zum Umgang mit dem Wolf in Schleswig-Holstein


Nachdem in jüngster Zeit zunehmend über Wolfssichtungen und Schadensereignisse, die auf Wölfe zurückzuführen sind oder offensichtlich sein könnten, berichtet wird, ist anzunehmen, dass diese Tierart in Schleswig-Holstein auch zukünftig vermehrt auftreten wird.


Bereits im Jahr 2009 hat der Bauernverband Schleswig-Holstein die Bereitschaft erklärt, die Rückkehr des Wolfes konstruktiv zu begleiten. In der Erkenntnis, dass die Rückkehr des Wolfes vor allem für Weidetierhalter eine große Herausforderung und ein ernst zu nehmendes Konfliktpotential darstellt, wird jetzt eine kritische Prüfung des Wolfsmanagements in Schleswig-Holstein angemahnt. Insbesondere fordert der Berufsstand:


  1. Statt eines emotionalen und kritiklosen Willkommenheißen der Wölfe, ist eine sachliche Diskussion darüber zu führen, ob das Land Schleswig-Holstein überhaupt einen geeigneten Lebensraum für Wölfe darstellen kann. Angesichts der hier vorhandenen Kulturlandschaft mit dem geringsten Waldanteil im Bundesgebiet, weiträumiger Weidehaltung und dem engmaschigen Verkehrs- und Wegenetz bestehen daran erhebliche Zweifel.



  2. Es ist konkret zu prüfen, ob eine Wiederansiedlung mit anderen Nutzungsinteressen der Gesellschaft (z.B. Siedlungsgebiete, Landwirtschaft, Tourismus und Verkehr) wirklich vereinbar ist. Es ist eine sachgerechte Gewichtung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen.



  3. Es hat eine Abstimmung der Schutz- und Managementmaßnahmen mit anderen Bundesländern zu erfolgen mit dem Ziel einer Überwachung der Populationsentwicklung und der Untersuchung von Populationszusammenhängen.



  4. Die vollständige finanzielle Entschädigung von Nutz- und Haustierhaltern bei wolfsbedingten Schäden ist gesetzlich zu regeln. Dies umfasst sowohl die Schäden bei verletzten, gehetzten, toten und unauffindbaren Tieren als auch den Mehraufwand für Schutzmaßnahmen (Zäune, Herdenschutzhunde etc.). Die Nutztierhalter dürfen nicht allein auf Billigkeitsleistungen eines freiwilligen Schadensausgleiches angewiesen sein.



  5. Der Umgang mit auffälligen Wölfen, die ihre natürliche Scheu abgelegt haben und wiederholt in einem bestimmten Gebiet Nutztiere angreifen, ist ergebnisoffen abzuwägen.
  6. Die alleinige Zuständigkeit der Wolfsbetreuer ist zu überprüfen. Durch Aufnahme ins Jagdrecht unter ganzjähriger Schonung könnten bei Verkehrsunfällen verletzte Wölfe schneller von ihren Leiden erlöst werden. Durch die Einbindung der Jägerschaft bei verhaltensauffälligen Wölfen würde zudem durch Begründung von Zuständigkeits- und Verantwortungsbereichen die Akzeptanz bei Jägern, Landwirten und Eigentümern gefördert.

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