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Sachsen-Anhalt: Imker können Förderung beantragen

Das Landwirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt hat das Förderverfahren für das neue Imkereijahr eröffnet. Ab sofort können Förderanträge für 2017/2018 gestellt werden. Es stehen für 2017 noch 25.000 Euro und für 2018 insgesamt 176.000 Euro zur Verfügung.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Landwirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt hat das Förderverfahren für das neue Imkereijahr eröffnet. Ab sofort können Förderanträge für 2017/2018 gestellt werden. Es stehen für 2017 noch 25.000 Euro und für 2018 insgesamt 176.000 Euro zur Verfügung. Von dem Gesamtbetrag für 2018 können in 2017 schon 117.000 Euro auf Antrag bewilligt werden.


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Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert rechnet für dieses Förderprogramm mit einem vollständigen Mittelabfluss - wie in den Vorjahren. Die Förderrichtlinie „Bienenzuchtsektor“, Antragsformulare und ein Merkblatt sind ab sofort im Internet auf folgender Internetseite verfügbar: http://mule.sachsen-anhalt.de/themen/landwirtschaft/imkerei-in-sachsen-anhalt/eu-bienenfoerderung-in-sachsen-anhalt/.


Antragsberechtigt sind der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V., die Imkervereine, die in Sachsen-Anhalt ihren Sitz haben sowie die Einzelimkerinnen und -imker, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen.


Die Anträge sind beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte in 38820 Halberstadt, Große Ringstraße 52 einzureichen. Wegen vieler Anfragen von Antragstell*erinnen bei der Bewilligungsbehörde wurde das Merkblatt für das Förderjahr 2017/2018 überarbeitet.


Das Fördervolumen für diese Richtlinie beträgt 176.000 Euro pro Haushaltsjahr und setzt sich aus 50 Prozent Landes- und 50 Prozent EU-Mitteln zusammen. Im Bundesvergleich gewährt Sachsen-Anhalt die höchste Förderquote.

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