Der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung (SRU) verteidigt das Verbandsklagerecht für Umweltschutzvereine. So würden Bestimmungen zum Schutz von Natur und Umwelt häufig nicht rechtskonform vollzogen. Einzelpersonen können solche Gemeinwohlaspekte nur dann vor Gericht geltend machen, wenn sie in ihren eigenen Rechten verletzt sind. Diese Lücke schließt das Klagerecht für Umweltverbände. Die Verbandsklage dient daher dazu, die Durchsetzung des Umweltrechts zu verbessern, so der SRU.
In der Vergangenheit wurde von europäischen und nationalen Gerichten mehrfach entschieden, dass die Bundesrepublik die Umweltverbandsklagerechte zu restriktiv gestaltet und damit gegen völker- und europarechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der Gesetzgeber sollte daher laut den Sachverständigen bei der erneuten Novellierung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes die Konformität mit dem geltenden Recht sicherstellen.
Der SRU begrüßt den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes zur Neuregelung der Klagerechte von Umweltverbänden. In den nun folgenden Beratungen sollten die jetzt vorgesehenen Regelungen keinesfalls abgeschwächt werden. In einzelnen Punkten sei im Gegenteil eine Stärkung der Klagerechte notwendig, auch um völker- und europarechtlichen Verpflichtungen gerecht zu werden. Der SRU hat dazu in einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme Vorschläge gemacht.
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