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Saisonarbeiter sollen 11 Monate bleiben dürfen

Für eine Ausweitung der Beschäftigungsdauer für Saisonarbeitskräfte von vier auf elf Monate haben sich die deutschen Agrarminister ausgesprochen. Dies sei erforderlich, weil die Bundesregierung von einer Verlängerung der Übergangsregelungen für die Öffnung des Arbeitsmarktes bis zum 1.

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Für eine Ausweitung der Beschäftigungsdauer für Saisonarbeitskräfte von vier auf elf Monate haben sich die deutschen Agrarminister ausgesprochen. Dies sei erforderlich, weil die Bundesregierung von einer Verlängerung der Übergangsregelungen für die Öffnung des Arbeitsmarktes bis zum 1. Mai 2011 Gebrauch machen wolle, heißt es in einem Beschluss der vergangenen Agrarministerkonferenz. Nicht mitgetragen wurde allerdings die Forderung vom rheinland-pfälzischen Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Hendrik Hering. Er verlangte, bei der Festlegung der Aufenthaltsdauer sei darauf zu achten, dass für die Beschäftigten kein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung entstehe. Auf Kritik stieß diese Haltung beim agrarpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser. Er wertete dies als Beleg, "dass die SPD kein Interesse an einer Entschärfung der Situation der Betriebe hat." Bleser wies erneut darauf hin, dass in den Obst-, Gemüse- und Weinbaubetrieben Deutschlands ein Mangel an Saisonarbeitskräften herrsche, und zwar insbesondere durch eine geringere Verfügbarkeit polnischer Arbeitskräfte. Dies sei ein Fakt, der auch durch die Flexibilisierung der Eckpunkteregelung nicht beseitigt worden sei.

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