Rentenanträge der von der Hofabgabeklausel betroffenen Landwirte werden derzeit nicht entschieden, obwohl das Bundesverfassungsgericht die Hofabgabeverpflichtung für verfassungswidrig erklärt hat. Auf eine Frage des FDP-Abgeordneten Christian Sauter hin erklärte die Bundesregierung, dass der Abstimmungsprozess mit dem Bundesversicherungsamt noch andauere.
Hierfür hat der Politiker kein Verständnis: "Die Hofabgabeklausel ist verfassungswidrig, also müssen jetzt auch die zu Unrecht zurückgehaltenen Renten gezahlt werden. Die Bundesregierung muss sich aktiv und im Sinne der betroffenen Landwirte dafür einsetzen, dass jetzt schnellstmöglich die Anträge auf Altersrente bewilligt werden", sagte er am Dienstag.
Seiner Meinung nach sind die Landwirte jahrelang massiv in ihrem Eigentum beeinträchtigt worden, offenbar zu Unrecht, wie das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden hat. Das Bundesversicherungsamt sollte jetzt, in seiner Funktion als Rechtsaufsichtsbehörde der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), schnellstmöglich herbeiführen, dass den Landwirten die verdiente Altersrente nicht weiter vorenthalten wird. In einer Neuordnung des Rentensystems sollte darüber hinaus das System der Altersvorsorge der Landwirte reformiert werden, meint Sauter.
Schriftliche Frage und die Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
Frage Sauter:Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung der Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau (SVLFG), nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
vom 23. Mai 2018 über die "Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als Voraus-
Setzung eines Rentenanspruchs", keine Entscheidung zu Anträgen auf Altersrente zu treffen,
und aufweiche gesetzliche Grundlage stützt sich die Entscheidung der SVLFG?
Antwort Bundesregierung:Der Träger der Alterssicherung der Landwirte, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Bewilligung der bei ihr gestellten Anträge auf Altersrente. Das Bundesversicherungsamt als Rechtsaufsichtsbehörde der SVLFG ist in die Beratung des Sozialversicherungsträgers bezüglich der Auswirkungen des Beschlusses des Bundesveri: assungsgerichts vom 23. Mai 2018 auf die jetzt nach derzeit geltendem Recht zu treffenden Altersrentenbewilligungen eingeschaltet. Dieser Abstimmungsprozess ist noch nicht abgeschlossen.
Für die Frage, wie nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Rentenanträge zu behandeln sind, gibt es im Übrigen keine eindeutigen gesetzlichen Grundlagen. Vielmehr geht es darum, wie der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auszulegen ist