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Schleswig-Holstein fördert regionale Verarbeitung und Vermarktung

Das Land Schleswig-Holstein fördert Investitionen in der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Landwirtschaftsminister Robert Habeck sieht in der regionalen Vermarktung einen wichtigen Absatzmarkt für Landwirte. Förderanträge können bis zum 15. März 2018 gestellt werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Land Schleswig-Holstein fördert Investitionen in der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Landwirtschaftsminister Robert Habeck sieht in der regionalen Vermarktung einen wichtigen Absatzmarkt für Landwirte. Förderanträge können bis zum 15. März 2018 gestellt werden.


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Das Land Schleswig-Holstein unterstützt auch weiterhin Investitionen kleinerer und mittlerer Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen (V&V), die sich zur Abnahme regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen von Lieferverträgen mit Landwirten verpflichten. Dafür stehen im kommenden Jahr rund 1,8 Millionen Euro aus Haushaltsmitteln der EU, des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein zur Verfügung, teilte das Agrarministerium aus Kiel in dieser Woche mit.


„Viele Leute haben inzwischen großes Interesse daran, dass ihre Lebensmittel aus der Region stammen. Das ist eine Chance für die Landwirtschaft und regionale Betriebe. Um diese lokalen Märkte und kurzen Versorgungsketten auszubauen und zu stärken, unterstützt das Land Verarbeiter und Vermarkter. Voraussetzung sind feste Lieferverträge mit der Landwirtschaft, damit so Absatz und Erlösvorteile bei den Bäuerinnen und Bauern gesichert werden“, sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck.


Die Mittel stehen für die Förderung von Investitionen in die Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechte Aufbereitung, Verpackung sowie Etikettierung zur Verfügung. Wie bisher können anerkannte Erzeugergemeinschaften als Antragsteller bis zu 30 Prozent und Unternehmen der Ernährungswirtschaft bis zu 25 Prozent an Zuschüssen erhalten, wenn sie feste Lieferbeziehungen mit landwirtschaftlichen Erzeugern eingehen, teilte das Agrarministerium weiter mit. Die Gewährung des Zuschusses ist außerdem an die Verpflichtung geknüpft, eine Verbesserung des Ressourceneinsatzes, insbesondere durch eine Reduktion des Wasser- und/oder Energieverbrauches herbeizuführen. Der Zuschuss pro Investitionsvorhaben ist künftig auf 500.000 Euro begrenzt.


Förderanträge können bis zum 15. März 2018 gestellt werden. Die detaillierten Anforderungen an die Investition einschließlich der Richtlinie sowie der Unterlagen für das Antragsverfahren sind auf der Homepage desMinisteriums für Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) zufinden.


Die bis Ende 2017 bewilligten Fördermittel in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro unterstützen überwiegend Investitionsvorhaben der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus dem ökologischen Anbau, wobei das Maßnahmenspektrum von der Bio-Fleisch- und Gemüseverarbeitung bis hin zur Milchverarbeitung und Käseproduktion reicht.

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