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Schleswig-Holstein fördert wieder Verarbeiter landw. Produkte

Das Land Schleswig-Holstein hat den Förderstopp für die Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse aufgehoben. Anträge werden ab sofort bis spätestens 30. September 2013 entgegengenommen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Land Schleswig-Holstein hat den Förderstopp für die Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse aufgehoben. Anträge werden ab sofort bis spätestens 30. September 2013 entgegengenommen.

 

Wie das Kieler Agrarministerium dazu mitteilt, unterstützt das "Zukunftsprogramm ländlicher Raum" die Ernährungswirtschaft bei den erforderlichen Investitionsmaßnahmen zur Weiterentwicklung ihrer Betriebe.

 

Förderfähig sind angemessene Anwendungen für Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse dienen. Die Investitionen können auf den Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen oder auf die innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung von technischen Einrichtungen gerichtet sein.

 

Gefördert werden Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Produktion landwirtschaftlicher Grunderzeugnisse erstreckt und die weniger als 750 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz von weniger als 200 Mio. Euro erzielen.

 

Der Unternehmensbegriff ist unabhängig von der Rechtsform und schließt insbesondere Erzeugergemeinschaften und deren Vereinigungen mit ein.

 

Unternehmen oder Zusammenschlüsse, die weniger als 250 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro erzielen, erhalten einen Zuschuss von 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Einen Zuschuss bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten Unternehmen oder Zusammenschlüsse, die weniger als 750 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz von weniger als 200 Mio. Euro erzielen. Sonstige Zuwendungen sind auf die Förderungssätze anzurechnen. (ad)

 

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