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Schleswig-Holstein will mit Ökokonten Flächenverbrauch einschränken

Schleswig-Holstein will mit einer Ökokonto-Verordnung den Druck auf die Fläche verringern. Sie soll Anreize für einen mehr qualitativen Naturschutzausgleich für Bauvorhaben liefern. Damit soll der Flächenverbrauch sinken.

Lesezeit: 2 Minuten

Schleswig-Holstein will mit einer Ökokonto-Verordnung den Druck auf die Fläche verringern. Sie soll Anreize für einen mehr qualitativen Naturschutzausgleich für Bauvorhaben liefern. Damit soll der Flächenverbrauch sinken.


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Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat in Kiel in dieser Woche eine neue Ökokonto-Verordnung beschlossen. Damit soll der Flächenbedarf für den naturschutzfachlichen Ausgleich verringert und gleichzeitig die Qualität der Kompensation verbessert werden. „Wir senken den Druck auf die Fläche und schaffen wertvollen naturschutzfachlichen Ausgleich“, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Robert Habeck. Die Verordnung soll am 27. April im Amtsblatt veröffentlicht werden und tritt entsprechend am 28. April in Kraft.


Für den vorgeschriebenen Flächenausgleich bei Bauvorhaben gibt es sogenannte Ökokonten. Dort werden freiwillig Kompensationsmaßnahmen auf Vorrat gesammelt, auf die dann Vorhabenträger im Falle eines Eingriffs zurückgreifen können. Die Ökokonto-Verordnung sieht laut dem Umweltministerium diverse Anreize vor, um über fachlich qualitative Maßnahmen mehr Kompensationsleistung anbieten zu können. Es sind Zuschläge für die Entsiegelung von Flächen oder für die Anlage von Gewässerrandstreifen vorgesehen. Als Ergebnis der Verbandsanhörung wird ein gestaffelter Zuschlag für Entsiegelungen eingeführt.


Das Umweltministerium umschreibt die Auswirkungen für die Landwirtschaft so: „Beispielhaft funktioniert das System der Ökokonten dann so: Ein Landwirt entwickelt eine Ackerfläche an einem Gewässer so, dass diese zukünftig als extensives Grünland genutzt wird. Damit schafft er neue Lebensräume – zum Beispiel für Vogelarten – und reduziert auch Nährstoffeinträge in das Gewässer. Oder aber ein Landwirt entsiegelt einen alten Lagerplatz im Außenbereich und entwickelt diese Fläche zum Zwecke des Naturschutzes. Diese Maßnahmen meldet der Landwirt bei der unteren Naturschutzbehörde als mögliche Kompensationsmaßnahmen für ein Ökokonto an. Die Naturschutzbehörde ermittelt die damit zu erzielenden Ökopunkte – aufgrund der Aufwertung der Flächen sind das dann künftig mehr Punkte als ohne. Diese Ökopunkte kann der Landwirt dann einem Vorhabenträger verkaufen, der sich das Ganze wiederum als Kompensation anrechnen lassen kann.“

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