Trotz erheblich erschwerter Rahmenbedingungen in Folge der EU-Agrarreform kann Schleswig-Holstein zum Jahresende mehr als 99 % aller Direktzahlungen auszahlen. Das teilte das Agrarministerium mit.
Laut Landwirtschaftsminister Robert Habeck hatte die Agrarreform für sämtliche flächenbezogenen Maßnahmen erhebliche inhaltliche und rechtliche Veränderungen mit sich gebracht. Die zugehörigen Antrags-, Bewilligungs- und Zahlungsverfahren mussten größtenteils völlig neu programmiert werden. Das führte in Schleswig-Holstein wie auch in den anderen Bundesländern zu zahlreichen Problemen und damit zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen. Es sei nicht möglich gewesen, sowohl sämtliche Zahlungen vollständig zu leisten als auch parallel die Bescheide zu versenden, so Habeck. Aufgrund der angespannten finanziellen Situation auf den landwirtschaftlichen Betrieben wurde deshalb der Abwicklung der Zahlungen höchste Priorität eingeräumt.
Bei über mehr als 99 % der Berechtigten wurden die Direktzahlungen bewilligt. Rund 14.750 Antragsteller haben Anträge zu den Direktzahlungen gestellt und rund 304 Millionen Euro werden zum Jahreswechsel ausgezahlt werden.
Zu den Direktzahlungen zählen die Basisprämie 188,73 Euro je Hektar, die Umverteilungsprämie vom 1. bis zum 30. Hektar 49,64 Euro je Hektar und ab dem 30. bis zum 46. Hektar 29,78 Euro je Hektar sowie die Greeningprämie von 87,34 Euro je Hektar. Bei 1.036 Antragstellern wird diese Zahlung durch die Junglandwirteprämie von 44,27 Euro je Hektar (für maximal 90 Hektar) erhöht. Die Zahlungsansprüche wurden für rund 1,038 Millionen Hektar beihilfefähige Fläche in der Region Schleswig-Holstein/Hamburg zugeteilt.
Darüber hinaus erfolgen die diesjährigen Auszahlungen in Höhe von rund 9,2 Millionen Euro zu den Fördermaßnahmen Ökolandbau, Winterbegrünung, Schonstreifen und Verbesserte N-Ausnutzung aus flüssigen Wirtschaftsdüngern alle vollständig noch vor Weihnachten. Die Bescheide zu diesen Zahlungen werden noch vor Weihnachten versendet.
Bei der Ausgleichszulage und der Natura 2000-Prämie (zusammen rund 3,5 Millionen Euro) wird ebenfalls, wie geplant, vor Weihnachten gezahlt. Die Bescheide werden aber erst Anfang 2016 zugestellt.
Die Förderbescheide für die Teilnahmeanträge zu den Fördermaßnahmen Ökolandbau, Winterbegrünung, vielfältige Kulturen im Ackerbau, Emissionsarme und Gewässer schonende Ausbringung von Wirtschaftsdünger werden erst Anfang 2016 verschickt werden.
Betriebe, die im Jahr 2015 erstmals einen Antrag auf Teilnahme an der Ökolandbauförderung gestellt haben, können grundsätzlich mit einer Bewilligung rechnen. Um die Förderung im Jahr 2016 zu erhalten, müssen sie den Nachweis des Betriebes zur Teilnahme am Kontrollsystem gemäß Artikel 27 der EU-Öko-Verordnung spätestens bis zum 31. Dezember 2015 beim LLUR eingereicht haben, auch wenn noch kein Bescheid zugegangen ist.
Auch alle Förderanträge für die Winterbegrünung und für die Emissionsarme und Gewässer schonende Ausbringung von Wirtschaftsdünger werden bewilligt werden. Für die Winterbegrünung kann die Flächenmeldung, in der die Lage der Flächen mit Winterbegrünung angezeigt wird, dem zuständigen LLUR noch bis zum 10. Januar 2016 nachgereicht werden.
Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes sind 7,801 Millionen (incl. EU-Anteil von ca. 5,614 Millionen Euro) für den freiwilligen Naturschutz in der Landwirtschaft (v. a. zur naturschonenden Bewirtschaftung) zur Auszahlung gekommen. Dies betrifft ca. 1.400 Landwirte mit 1.640 Verträgen und rund 25.600 ha Grünland und Acker.
Die neuen Verträge für den Vertragszeitraum von 2016 an sind vorbereitet und bereits überwiegend den Landwirten zur Unterschrift vorgelegt worden.
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