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Schmidt legt Eckpunkte für die Prüfung und Zulassung von Stalleinrichtung vor

Als eine Maßnahme zur Umsetzung der Tierwohl-Initiative “Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl“ hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt heute eine Diskussionsgrundlage für die Prüfung von Stalleinrichtungen auf Tiergerechtheit vorlegt.

Lesezeit: 2 Minuten

Als eine Maßnahme zur Umsetzung der Tierwohl-Initiative “Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl“ hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt heute eine Diskussionsgrundlage für die Prüfung von Stalleinrichtungen auf Tiergerechtheit vorlegt.


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„Neue Stalleinrichtungen in Deutschland sollen sich künftig stärker am Tierwohl orientieren. Mein Ziel sind tierfreundliche Ställe und keine stallfreundlichen Tiere“, sagte Schmidt. Die Eckpunkte für ein Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen wurden an Länder, Forschungseinrichtungen sowie Nichtregierungsorganisationen aus den Bereichen Landwirtschaft und Tierschutz versandt. In einem ersten Schritt sollen Kriterien für Stalleinrichtungen von Legehennen entwickelt werden.

 

„Alle betroffenen Kreise und interessierten Verbände sind jetzt aufgefordert, ihre konkreten Vorschläge für dieses neue Verfahren einzubringen. Ich erwarte, dass das vorgeschlagene Prüf- und Zulassungsverfahren zu einem intensiven tierschutzfachlichen Dialog zwischen Herstellern, Zulassungs- und Prüfungsbehörden, Wissenschaft und Nutztierhaltern führt“, stellte Schmidt klar. Auch der Kompetenzkreis Tierwohl wird sich mit den Eckpunkten befassen. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird das BMEL anschließend den Entwurf einer Rechtsverordnung erarbeiten, der im ersten Halbjahr 2015 vorgelegt werden soll.

 

„Im Fokus“, betont der Minister, „muss die Verbesserung des Wohlbefindens jedes einzelnen Tieres stehen.“ Durch ein neues Prüf- und Zulassungsverfahren für Stalleinrichtungen soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Tiere bei Neuinvestitionen nur noch in als tierschutzkonform geprüften und zugelassenen Stalleinrichtungen untergebracht werden. Erfasst sind dabei alle Einrichtungen eines Stalles, die wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden eines Tieres haben können, von einzelnen Einrichtungselementen wie einer Tränkvorrichtung bis zu komplexen Haltungssystemen und technischen Anlagen.

 

Ziel des Verfahrens ist es, die Bauart von Stalleinrichtungen bereits vor dem Vertrieb beziehungsweise vor der Installation in einem Betrieb zu prüfen. Anders als beim „TÜV“, bei dem ein einzelnes Kraftfahrzeug in regelmäßigen Abständen überprüft wird, handelt es sich um eine Typenzulassung vor dem Inverkehrbringen. Neue Stalleinrichtungen müssen somit frühzeitig unter Tierschutzgesichtspunkten optimiert werden. Dies  soll auch für mehr Rechtssicherheit bei den Herstellern und den Verwendern der Stalleinrichtungen sorgen.

 

Die Eckpunkte für ein Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen

sind abrufbar unter: www.bmel.de/tierwohl

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