Die Chancen für eine längerfristige Zulassung von Glyphosat sind durch die ECHA-Bewertung gestiegen. Auch bei Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks gibt es Anzeichen, dass sie sich in der Frage wieder annähern. Neue Auflagen für die Anwendung sind wahrscheinlich.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt sieht in der gestrigen Glyphosat Bewertung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eine Bestätigung der bisherigen wissenschaftlichen Linie. „Auf Basis aller vorliegenden Erkenntnisse kommen die Wissenschaftlicher überein, dass bei sachgerechter Anwendung des Wirkstoffs Glyphosat keine Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit bestehen“, sagte er in einer ersten Reaktion. Die ECHA hatte Glyphosat als nicht krebserregend oder fortpflanzungsschädigend eingestuft. Dabei hatte sich die Behörde nur auf den Stoff und nicht auf die Ausbringung bezogen. Schmidt äußerte die Hoffnung auf eine Veränderung in der Debatte um Glyphosat. „Ich erwarte mir nach diesem zusätzlichen Ergebnis eine Rückkehr zur Sachlichkeit im Umgang mit dem Thema“, sagte er.
Innerhalb der Bundesregierung zeichnet sich mit dem ECHA Gutachten Bewegung zum Thema Glyphosat ab. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks scheint sich wieder auf die alte Position des Bundesumweltministeriums (BMUB), wonach es einer weiteren Zulassung von Glyphosat unter Auflagen zustimmt, zuzubewegen. Auch wenn die Europäische Chemikalienagentur Glyphosat nicht für krebserregend hält, für die Umwelt und die Artenvielfalt bleibe der Stoff nach wie vor gefährlich, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks der ARD. "Wenn der Stoff jetzt weiter zugelassen wird, dann geht das nur mit strengen Anwendungsbestimmungen. Ich erwarte, dass die Europäische Kommission einen Vorschlag macht, der das klar beachtet", so Hendricks wörtlich.
Hendricks Sprecherin konkretisierte: „Das BMUB hat letztlich immer gesagt, dass die Frage, ob Glyphosat krebserregend ist, angesichts der widersprüchlichen Gutachten durch die ECHA geklärt werden muss“. Das sei nun geschehen. Das BMUB will sich im folgenden Verfahren wieder auf Anwendungsauflagen für den Erhalt der Artenvielfalt konzentrieren, die mit der Zulassung einhergehen sollen. Danach will das BMUB der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln nur dann zustimmen, wenn gleichzeitig Ausgleichsmaßnahmen rechtlich vorgeschrieben werden. Dabei denkt das BMUB etwa an ökologische Ausgleichsflächen ohne Pflanzenschutzeinsatz.