Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Schmidt verfügt langfristiges Aus für neonikotinoide Beizen

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erteilt ein dauerhaftes Verbot für die Einfuhr und Aussaat von Wintergetreide-Saatgut, das mit in Deutschland nicht zugelassenen Neonikotinoiden behandelt wurde. Damit entfristet er eine Eilverordnung von 2015 und verschärft EU-Regeln. Grund ist der Bienenschutz.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erteilt ein dauerhaftes Verbot für die Einfuhr und Aussaat von Wintergetreide-Saatgut, das mit in Deutschland nicht zugelassenen Neonikotinoiden behandelt wurde. Damit entfristet er eine Eilverordnung von 2015 und verschärft EU-Regeln. Grund ist der Bienenschutz.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Schmidt habe eine entsprechende Verordnung unterzeichnet, teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium zum Wochenende mit. „ Im Sommer 2015 habe ich eine Eilverordnung erlassen, die Bienen vor Neonikotinoid-haltigem Staub schützt. Jetzt mache ich aus dieser befristeten Eilverordnung ein dauerhaftes Verbot: Einfuhr und Aussaat von Wintergetreide-Saatgut, das mit in Deutschland nicht zugelassenen Neonikotinoiden behandelt wurde, sind künftig ausnahmslos verboten“, sagte Schmidt.


Das sei ein großer Erfolg für den Bienenschutz und gleichzeitig für die Bauern, die auf die Bestäubung ihrer Pflanzen durch Bienen angewiesen sind, so Schmidt weiter. „Der Schutz der Bienen liegt mir besonders am Herzen, denn ihr Wert für die Natur und die Menschen ist enorm: Rund 80 Prozent unserer Pflanzen müssen bestäubt werden, damit wir Obst und Gemüse ernten können. Deshalb kämpfe ich schon lange für den Bienenschutz“, zitiert das Bundeslandwirtschaftsministerium den Agrarminister weiter.


Die Verordnung zur Anwendung von Saatgut wurde notwendig, weil die befristete Eilverordnung aus dem Juli 2015 ausgelaufen war. Wie die Eilverordnung verbietet die neue Verordnung ausnahmslos Handel und Aussaat von Wintergetreide-Saatgut, das mit in Deutschland nicht zugelassenen Neonikotinoiden behandelt wurde. Die Saatgutbehandlung mit diesen Insektiziden war in Deutschland bei Wintergetreide bereits unzulässig; die neue Verordnung verhindert dauerhaft, dass aus anderen Ländern derart behandeltes Saatgut nach Deutschland verbracht und ausgesät wird.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.