Zurückhaltend zu den Detailregelungen der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat sich Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt geäußert.
Zwar habe die Kommission im Hinblick auf die Direktzahlungen im Vergleich zu den ersten Entwürfen von Ende letzten Jahres einige Anliegen Deutschlands und anderer Mitgliedstaaten berücksichtigt; die delegierte Rechtsakte enthalte aber weiterhin sehr komplexe und bürokratische Regelungen, die aus Sicht der Landwirte, aber auch der Verwaltungen, nur schwer nachvollziehbar seien, erklärte der Minister am vergangenen Freitag in Berlin.
Dies betreffe zum Beispiel die Anforderungen an die ökologischen Vorrangflächen. Auch bei anderen Punkten bestehe weiter Klärungsbedarf, stellte Schmidt fest. So seien bei der Definition des „aktiven Landwirts“ noch Klarstellungen notwendig, um die nationale Umsetzung des Direktzahlungssystems zu ermöglichen.
Der Minister wies darauf hin, dass die Mitgliedstaaten wesentliche Elemente der GAP-Umsetzung bis zum 31. Juli 2014 festlegen sollten. Dies könne man aber nur, wenn die Kommission schnellstmöglich die noch ausstehenden Erläuterungen gebe. Im Ergebnis werde man die delegierte Verordnung noch prüfen. Schmidt: „Wir haben Brüssel mitgeteilt, dass wir uns dafür auch die notwendige Zeit nehmen werden.“ Solange erteile er keine Zustimmung.
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