Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Schmidt will geänderte Definition von Dauergrünland

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat sich für eine schnelle Änderung der Definition von Dauergrünland im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ausgesprochen.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat sich für eine schnelle Änderung der Definition von Dauergrünland im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ausgesprochen. In einem aktuellen Schreiben an EU-Agrarkommissar Phil Hogan erklärt er, es sei nicht sachgerecht, dass mit Gras und Grünfutter bewachsene Ackerbrachen und gerodete Rebflächen bereits nach fünf Jahren zu Dauergrünland würden.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Landwirte und Weinbauern betrachteten dies als einen „schwerwiegenden Eingriff“ in ihre Eigentumsrechte, und es gefährde die Akzeptanz der GAP als Ganzes. Auch aus ökologischen Gründen sei dieser Ansatz kontraproduktiv, da er einen starken Anreiz gebe, diese Flächen nach einigen Jahren wieder umzuwandeln und mit Kulturpflanzen wie etwa Getreide zu bebauen, um eine Einstufung in Dauergrünland zu verhindern. Hier brauche es dringend einer klaren Regelung im Basisrecht, dass solche Flächen nicht zum Dauergrünland werden, und zwar unabhängig davon, ob diese in Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen einbezogen seien, als ökologische Vorrangflächen deklariert oder nicht unter einer dieser beiden Kategorien fielen, betont Schmidt. Dies wäre auch aus Kontrollgesichtspunkten eine erhebliche Vereinfachung.


Ebenso sollte dem Minister zufolge die Definition von Dauergrünland dahingehend geändert werden, dass ein mehrjähriger Ackerfutteranbau mit wechselnden Kulturen nicht zur Entstehung von Dauergrünland führt. Dazu sollte festgelegt werden, dass Dauergrünland nicht entstehe, wenn binnen der Fünf-Jahres-Frist die bisherige Kultur durch eine andere ersetzt werde, zum Beispiel Kleegras durch Ackergras.


Der CSU-Politiker spricht sich zudem dafür aus, die Regelung zur Dauergrünlandpflege auf die Flächen zu beschränken, die bereits vor einer noch zu setzenden Frist Dauergrünland gewesen waren. Schmidt nennt als möglichen Stichtag dafür den 1. Januar 2015. Seiner Auffassung nach könnte die neue Definition in der von Hogan angekündigten Omnibus-Verordnung geregelt werden, mit der die Vorschiften der GAP in mehreren Punkten vereinfacht und verbessert werden sollen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.